Am 1. Juli 2017 traten in der Mongolei ein neues Strafgesetzbuch und eine neue Strafprozessordnung in Kraft. Hinter diesem auf den ersten Blick unscheinbaren Schritt verbirgt sich ein historischer Meilenstein auf dem Weg des Landes zum vollen Schutz der Menschenrechte: Das neue Strafgesetzbuch schafft die Todesstrafe für alle Straftaten ab. Der Rechtstext enthält auch Fortschritte bei anderen Menschenrechtsfragen. So ist zum Beispiel eine klare Definition von Folter dort festgeschrieben.
Damit endet ein siebenjähriger Prozess, der im Januar 2010 begann, als der Präsident des Landes, Tsachiagiin Elbegdordsch, zunächst alle anhängigen Todesurteile umwandelte und ein offizielles Moratorium für Hinrichtungen verkündete. Zwei Jahre später ratifizierte die Mongolei ein internationales Abkommen, das das Land zur Abschaffung der Todesstrafe verpflichtete. Am 3. Dezember 2015 nahm das Parlament schließlich das jetzt in Kraft getretene Strafgesetzbuch an. Amnesty International hatte sich seit Gründung einer Menschenrechtsgruppe in der Mongolei im Jahr 1994 unermüdlich für die Abschaffung der Todesstrafe in dem zentralasiatischen Land eingesetzt.
Mongolei und die Todesstrafe
Die letzte Hinrichtung in der Mongolei wurde im Jahr 2008 durchgeführt. Seit dem das Hinrichtungsmoratorium im Jahr 2010 etabliert worden war, sind alle gefällten Todesurteile routinemäßig umgewandelt worden. Allerdings blieben die Zahlen über die Anwendung der Todesstrafe weiterhin als Staatsgeheimnis eingestuft. Die Mongolei ist nun der 105. Staat der Erde, der sich von dieser grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Strafe befreit hat. Es ist das achte Land, das diesen Schritt in den vergangenen fünf Jahren getan hat, und zwar neben Benin, Kongo (Republik), Fidschi, Lettland, Madagaskar, Nauru und Suriname. Im selben Zeitraum hat auch Guinea die Todesstrafe für gewöhnliche Verbrechen abgeschafft.
Währenddessen halten andere Länder des asiatisch-pazifischen Raums weiterhin an der Todesstrafe fest oder erwägen sogar, die Todesstrafe wiedereinzuführen. Die Entscheidung der Mongolei, die Todesstrafe zu beenden, ist nicht nur ein gutes Beispiel für den überwältigenden globalen Trend in Richtung Abschaffung der Todesstrafe, sondern zeigt auch, welche Bedeutung die politische Führung bei der Durchsetzung der Menschenrechte spielt.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe. Die Organisation erneuert ihre Forderung an die Behörden der Länder, die diese Strafe noch beibehalten, dem Beispiel der Mongolei zu folgen und die Todesstrafe sofort und ein für allemal abzuschaffen.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 1. Juli 2017