Benin: Todesstrafe abgeschafft, aber Gefangene bleiben in der Todeszelle

Im westafrikanischen Benin sind immer noch 14 Menschen in der Todeszelle, und dies, obwohl das Land die Todesstrafe vollständig abgeschafft hat.

Am 21. Januar 2016 hatte das Verfassungsgericht geurteilt, dass die Todesstrafe in Benin nicht mehr verhängt werden darf. Bereits seit 1987 war dort ein De-facto-Moratorium für Hinrichtungen in Kraft. Das Verfassungsgericht befand, dass die Ratifikation des Zweiten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, ein völkerrechtlicher Vertrag, der auf die Abschaffung der Todesstrafe abzielt, alle nationalen gesetzlichen Bestimmungen, die die Todesstrafe vorsehen, außer Kraft setzt. Das Gericht versäumte es jedoch, Vorgaben zu machen, damit die Todesurteile der 14 noch im Todestrakt einsitzenden Gefangenen umgewandelt werden. Die Regierung versprach zwar, dass sie nicht hingerichtet werden, unternahm aber ebenfalls nichts, um die Todesurteile außer Kraft zu setzen.

Benin hat zweifellos erhebliche Schritte zur Beendigung der Todesstrafe gemacht, belässt aber diese Menschen im Gefängnis, in schrecklichen Verhältnissen und in Unsicherheit, was ihre Zukunft anbetrifft. Die 14 Gefangenen befinden sich alle bereits zwischen 18 und 20 Jahren in der Todeszelle. Die Haftbedingungen im Todestrakt sind hart. Die zum Tode Verurteilten sind von anderen Gefangenen isoliert und müssen sich alle eine Zelle teilen.

Amnesty International ruft die Regierung auf, unverzüglich die Todesurteile aller Menschen, die sich in Benin noch in der Todeszelle befinden, in Haftstrafen umzuwandeln. Des Weiteren fordert Amnesty sicherzustellen, dass die Todeskandidaten gemäß den international anerkannten Standards angemessen ernährt und medizinisch versorgt werden. Die Organisation drängt darauf, dass alle nationalen Rechtsvorschriften überprüft und reformiert werden mit dem Ziel, die Todesstrafe in allen einschlägigen Gesetzen vollständig abzuschaffen.

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Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 5. Juli 2017