Der US-Bundesstaat Arkansas hatte im Monat April acht Hinrichtungen angesetzt. Es handelte sich um die ersten Exekutionen seit November 2005. Nach dem Willen des republikanischen Gouverneurs Asa Hutchinson sollten an vier Tagen ab Ostermontag nacheinander alle Delinquenten exekutiert werden. Ein Todeskandidat aus dieser Gruppe, der am 27. April hätte hingerichtet werden sollen, erstritt vor Gericht einen Hinrichtungsaufschub. Bei zwei der Gefangenen wurden psychische Erkrankungen diagnostiziert. Sie dürften nach internationalem Recht gar nicht hingerichtet werden. Ein Gericht untersagte in einem dieser Fälle am 17. April – und somit im letzten Moment – die Vollstreckung der Todesstrafe.
Am 21. April wurde nach heftigen juristischen Auseinandersetzungen und trotz weltweiter Proteste ein 51-jähriger Mörder mit der Giftspritze hingerichtet. Am 24. April vollstreckten die Behörden zwei weitere Todesurteile, nachdem es Gerichte abgelehnt hatten, den Gefangenen Aufschübe zu gewähren. Am 27. April wurde schließlich eine vierte Hinrichtung durchgeführt. Die anderen vier Gefangenen, die ebenfalls exekutiert werden sollten, erhielten Vollstreckungsaufschübe.
Diese hohe Anzahl an Hinrichtungsbefehlen in kurzer Zeit ist offenbar dadurch motiviert, dass dem im Süden der USA gelegenen Bundesstaat noch acht Dosen des Betäubungsmittels Midazolam für die Giftspritze zur Verfügung stehen, deren Haltbarkeitsdatum Ende April ausläuft. Ebenso wie andere US-Bundesstaaten sieht sich Arkansas mit dem Problem konfrontiert, die Chemikalien für die Hinrichtung mit der Giftspritze zu beschaffen. Pharmafirmen weigern sich mittlerweile, Medikamente für Hinrichtungszwecke zu vertreiben. Sofern Arkansas zukünftig keine weiteren Dosen Midazolam mehr beschaffen könnte, müssten vor erneuten Hinrichtungen voraussichtlich erst neue Verfahrensvorschriften erlassen werden. In Arkansas sind derzeit 32 Gefangene vom Vollzug der Todesstrafe bedroht.
Seit 20 Jahren wurde in den USA keine so hohe Anzahl an Hinrichtungen innerhalb eines Monats vollzogen. Insgesamt lag die Zahl der 2016 landesweit vollstreckten Todesurteile mit 20 auf dem niedrigsten Stand seit 1991. Amnesty International fordert die politisch Verantwortlichen in Arkansas auf, keine weiteren Todesurteile zu vollstrecken.
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Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 27. April 2017