DROHENDE HINRICHTUNG
Die heute 22-jährige Zeinab Sekaanvand Lokran wurde in einem unfairen Verfahren des Mordes an ihrem Ehemann für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Zur Zeit der ihr vorgeworfenen Tat war die Angehörige der kurdischen Minderheit in Iran erst 17 Jahre alt. Das Völkerrecht verbietet es strikt, Personen, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren, zum Tode zu verurteilen.
Die junge Frau hat einen neuen Rechtsanwalt, der eine Wiederaufnahme ihres gerichtlichen Verfahrens anstrebt. Bis ein Wiederaufnahmeverfahren von den Behörden gewährt wird, bleibt ihr Todesurteil in Kraft und die Gefahr, dass es vollstreckt werden könnte.
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♦ Mehr zu dem Fall sowie eine vorformulierte Protest-Mail in deutscher Sprache an die iranische Botschaft in Berlin finden Sie [hier].