Iran: Dutzende zur Tatzeit Minderjährige zum Tode verurteilt

In einem heute veröffentlichten neuen Bericht dokumentiert Amnesty International, dass Dutzende von jungen Menschen in Iran wegen Verbrechen im Todestrakt einsitzen, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen haben. Der Bericht entlarvt die kürzlich unternommenen Versuche der iranischen Behörden, ihre andauernden Verletzungen von Kinderrechten zu beschönigen und Kritik von ihrer empörenden Praxis abzulenken, eines der letzten Länder der Welt zu sein, in dem zur Tatzeit Minderjährige hingerichtet werden.

Der Bericht „Im Todestrakt erwachsen werden: Die Todesstrafe und zur Tatzeit Minderjährige in Iran“ (Growing up on death row: The death penalty and juvenile offenders in Iran) enthüllt, dass Iran weiterhin Minderjährige dem Galgen überantwortet und gleichzeitig sich mit bruchstückhaften Reformen schmückt, die nicht zur Abschaffung der Todesstrafe für Minderjährige führen.

„Dieser Bericht wirft ein Schlaglicht auf die schändliche Missachtung von Kinderrechten durch Iran. Iran ist eines der wenigen Länder, in dem unter eklatanter Verletzung des absoluten gesetzlichen Verbots der Anwendung der Todesstrafe gegen zur Tatzeit unter 18-Jährige weiterhin Minderjährige hingerichtet werden“, sagte Said Boumedouha, stellvertretender Programmdirektor bei Amnesty International für den Nahen Osten und Nordafrika.

„Trotz einiger Reformen im Jugendstrafrecht hinkt Iran dem Rest der Welt hinterher, indem das Land Gesetze beibehält, die es zulassen, dass Mädchen bereits mit neun Jahren und Jungen schon im Alter von 15 Jahren zum Tode verurteilt werden können.“

In den letzten Jahren haben die iranischen Behörden Änderungen am Islamischen Strafgesetzbuch von 2013 vorgenommen, die es Richtern erlauben, auf Grundlage einer in ihr Ermessen gestellten Beurteilung des mentalen Entwicklungsstands und der geistigen Reife der zur Tatzeit Minderjährigen statt der Todesstrafe ein anderes Strafmaß zu verhängen. Diese Maßnahmen sind jedoch bei weitem kein Grund zur Freude. Tatsächlich legen sie das andauernde Versäumnis Irans offen, einer Verpflichtung nachzukommen, die das Land vor zwei Jahrzehnten eingegangen ist, als es das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifizierte: Die Todesstrafe gegen zur Tatzeit Minderjährige keinesfalls anzuwenden.

Als Vertragspartei des Übereinkommens über die Rechte des Kindes ist Iran rechtlich dazu verpflichtet, jede Person unter 18 Jahren als Kind zu behandeln und dafür zu sorgen, dass gegen diese Personen niemals die Todesstrafe und auch nicht die lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung verhängt wird.

73 Hinrichtungen in zehn Jahren
Der Bericht von Amnesty International listet jedoch 73 Fälle aus den Jahren 2005 bis 2015 auf, in denen zur Tatzeit Minderjährige hingerichtet wurden. Laut den Vereinten Nationen sitzen zurzeit mindestens 160 zur Tatzeit Minderjährige im Todestrakt ein. Die tatsächlichen Zahlen liegen wahrscheinlich viel höher, da Informationen über die Todesstrafe in Iran oft verschleiert werden. Amnesty benennt in ihrem Bericht die Namen und Aufenthaltsorte von 49 zur Tatzeit Minderjährigen, denen die Exekution droht. Im Durchschnitt haben sie etwa sieben Jahre im Todestrakt verbracht. In einigen von Amnesty dokumentierten Fällen haben zur Tatzeit Minderjährige mehr als zehn Jahre im Todestrakt verbracht. „Dieser Bericht zeichnet ein sehr beunruhigendes Bild von zur Tatzeit Minderjährigen, die jahrelang im Todestrakt sitzen und ihres Lebens beraubt werden, oft nachdem sie in einem unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt wurden, darunter auch solche mit erzwungenen Geständnissen, die durch Folter und andere Misshandlungen zustande kamen“, so Said Boumedouha.

In einer Reihe von Fällen haben die Behörden die Hinrichtungen von zur Tatzeit Minderjährigen angesetzt und dann im allerletzten Moment verschoben, was die seelischen Qualen der Todestraktinsassen noch verschlimmert hat. Eine solche Behandlung ist grausam, unmenschlich und erniedrigend.

„Bruchstückhafte“ Reformen schaffen keine Gerechtigkeit
Das im Mai 2013 verabschiedete Islamische Strafgesetzbuch hatte verhaltene Hoffnungen geweckt, dass sich die Lage der zum Tode verurteilten zur Tatzeit Minderjährigen endlich verbessern würde, zumindest in der Praxis. Das Strafgesetzbuch erlaubt es Richtern die geistige Reife der Minderjährigen zum Tatzeitpunkt einzuschätzen und je nach Ergebnis möglicherweise ein anderes Strafmaß als die Todesstrafe zu verhängen. Der Oberste Gerichtshof Irans bestätigte, dass alle zum Tatzeitpunkt minderjährigen Straftäter, die im Todestrakt einsitzen, ein Wiederaufnahmeverfahren beantragen könnten.

Aber fast drei Jahre nach den Änderungen des Strafgesetzbuchs richten die Behörden weiterhin jugendliche Straftäter hin und in einigen Fällen werden diese Minderjährigen nicht von ihrem Recht in Kenntnis gesetzt, ein Wiederaufnahmeverfahren zu beantragen.

Leider muss der Bericht auf einen wachsenden Trend hinweisen, dass zur Tatzeit Minderjährigen, die gemäß den kürzlich erfolgten Reformen ein Wiederaufnahmeverfahren erhielten, bescheinigt wird, dass sie zum Tatzeitpunkt „geistige Reife“ erlangt hatten, so dass sie erneut zum Tode verurteilt wurden, was in eklatanter Weise aufzeigt, wie wenig sich geändert hat.

„Wiederaufnahmeverfahren und andere bruchstückhafte Reformen waren als mögliche Fortschritte im Bereich des iranischen Jugendstrafrechts gepriesen worden, aber sie erweisen sich zunehmend als skurrile Verfahren, die zu grausamen Ergebnissen führen“, sagte Said Boumedouha.

In einigen Fällen sind die Richter aufgrund einiger einfacher Fragen zu dem Schluss gekommen, dass ein Minderjähriger beziehungsweise eine Minderjährige erwachsen war, etwa ob er oder sie damals verstanden hätte, dass es falsch ist, einen Menschen zu töten. Auch haben sie wiederholt die Frage der fehlenden Reife von Kindern aufgrund deren Alters mit dem Problem der verminderten Schuldfähigkeit von geisteskranken Personen durcheinandergebracht und kamen dabei zu dem Schluss, dass die zur Tatzeit minderjährige Person nicht „von einer Geisteskrankheit geplagt“ gewesen sei und daher die Todesstrafe verdiene.

Der Fall Fatima Salbehi
Fatemeh Salbehi wurde im Oktober 2015 wegen Mordes an ihrem Ehemann hingerichtet, den sie im Alter von 16 Jahren zu heiraten gezwungen worden war. Sie wurde erneut zum Tode verurteilt, nach einem Wiederaufnahmeverfahren, das nur wenige Stunden dauerte und in dem die psychologische Untersuchung lediglich in ein paar einfachen Fragen bestand, etwa ob sie bete oder religiöse Bücher studiere. In fünf weiteren Fällen wurden Hamid Ahmadi, Amir Amrollahi, Siavash Mahmoudi, Sajad Sanjari und Salar Shadizadi erneut zum Tode verurteilt, nachdem die Gerichte, vor denen ihre Wiederaufnahmeverfahren stattgefunden hatten, zu dem Ergebnis gekommen waren, dass ihnen bewusst war, was sie getan hatten und nicht geisteskrank waren.

Die fortdauernden Mängel bei der Behandlung von zur Tatzeit Minderjährigen in Iran werfen ein Schlaglicht darauf, dass nach wie vor Gesetze dringend notwendig sind, die die Anwendung der Todesstrafe gegen zur Tatzeit Minderjährige kategorisch verbieten“, sagte Said Boumedouha.

„Leben oder Tod von zur Tatzeit Minderjährigen dürfen nicht der Willkür von Richtern überlassen werden. Anstatt halbherzige Reformen durchzuführen, die bestürzend unzureichend sind, müssen die iranischen Behörden akzeptieren, dass sie nicht umhin können, die Todesurteile aller zur Tatzeit Minderjährigen umzuwandeln und die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige ein für alle Mal abschaffen müssen.“

Iran betritt nun wieder die Bühne der internationalen Diplomatie. Amnesty International fordert deshalb alle Staaten auf, die neuen Kontakte zu nutzen und die iranischen Behörden zu drängen, sämtliche Todesurteile von jugendlichen Straftäterinnen und Straftätern in Haftstrafen umzuwandeln.

Hintergrund
Im Juni 2015 führte Iran Reformen durch, laut denen Minderjährige, denen ein Verbrechen zur Last gelegt wird, vor ein besonderes Jugendgericht gestellt werden müssen. Zuvor war zur Tatzeit Minderjährigen, die eines mit der Todesstrafe bedrohten Delikts angeklagt waren, im Allgemeinen vor einem Gericht für Erwachsene der Prozess gemacht worden. Obwohl die Einführung gesonderter Jugendgerichte eine willkommene Maßnahme ist, bleibt abzuwarten, ob dieser Schritt die Verhängung der Todesstrafe gegen Jugendliche tatsächlich verhindert.

In den letzten zehn Jahren haben interdisziplinäre sozialwissenschaftliche Studien über das Verhältnis zwischen Adoleszenz und Verbrechen einschließlich neurowissenschaftlicher Erkenntnisse über die Reife des Gehirns von Teenagern gezeigt, dass Minderjährige weniger schuldfähig sind als Erwachsene. Solche Erkenntnisse überzeugten den Oberste Gerichtshof der USA schließlich davon, im Jahr 2005 die Todesstrafe für unter 18-jährige Personen abzuschaffen.

MEHR DAZU
[Hier] können Sie den vollständigen Bericht “Growing up on death row: The death penalty and juvenile offenders in Iran” in englischer Sprache als PDF-Datei herunterladen.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 26. Januar 2016

26. Dezember 2019