Mongolei: Historische Abstimmung schafft Todesstrafe ab

Am Donnerstag, 3. Dezember 2015, hat das Parlament der Mongolei einem neuen Strafgesetzbuch zugestimmt, das die Todesstrafe für alle Verbrechen abschafft. Das neue Strafgesetz wird im September 2016 in Kraft treten. Damit wird die Gesamtzahl der Staaten weltweit, die vollständig diese ultimativ grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe aufgegeben haben, auf dann 102 ansteigen.

Roseann Rife, Ostasien-Direktorin bei Amnesty International, begrüßte die Abschaffung der Todesstrafe in der Mongolei als eine „historische Entscheidung und einen großen Sieg für die Menschenrechte“. Frau Rife unterstrich, dass die Todesstrafe weltweit mehr und mehr zu einer Sache der Vergangenheit wird. Sie sagte: „Die Mongolei hat ein Beispiel gesetzt, das hoffentlich schnell in ganz Asien Schule macht. Den Ländern, die weiterhin Todesurteile vollstrecken, wurde ein klarer Weg aufgezeigt, wie diese grausame und unmenschliche Strafe zu beenden ist.“

Drei Länder – Fidschi, Madagaskar und Suriname – haben bereits in diesem Jahr die Todesstrafe aufgehoben. Roseann Rife erinnerte aber auch daran, dass „eine Minderheit der Länder weiterhin die Todesstrafe anwendet, und zwar in einer Weise, die vollends im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards steht.” Anfang dieses Jahres hatte Indonesien trotz weltweiter Kritik wieder Hinrichtungen aufgenommen. Pakistan hob im Dezember 2014 einen Hinrichtungsstopp auf und richtete seitdem mindestens 300 Menschen hin. In Ostasien haben die Staaten China, Japan, Nordkorea und Taiwan im Jahr 2015 Gefangene exekutiert.

Die letzte Hinrichtung in der Mongolei fand im Jahr 2008 statt. Dort war die Todesstrafe als Staatsgeheimnis eingestuft. Seitdem hatte das Land eine Reihe von Schritten in Richtung ihrer Abschaffung auf den Weg gebracht. Im Jahr 2010 wandelte der Präsident des Landes, Tsachiagiin Elbegdordsch, alle anhängigen Todesurteile um und verfügte ein Hinrichtungsmoratorium. Im Jahr 2012 ratifizierte die Mongolei einen internationalen Vertrag, der das Land verpflichtet, die Todesstrafe zu beenden.

Präsident Elbegdordsch betonte wiederholt, die Mongolei müsse der Todesstrafe den Rücken kehren, um dem Recht auf Leben volle Beachtung zu schenken. Er sprach von einem Trugschluss hinsichtlich der Todesstrafe und argumentierte, dass von der Androhung der Todesstrafe keine besondere abschreckende Wirkung ausgehe und dass die Gefahr eines Fehlurteils jedem Justizsystem inhärent sei.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 7. Dezember 2015