Einer der drei schlimmsten Henkerstaaten: Pakistan

Heute vor einem Jahr nahm Pakistan wieder die Vollstreckung der Todesstrafe auf. Damit ging ein sechs Jahre währender Hinrichtungsstopp zu Ende. Pakistan hatte seit Ende 2008 kein zivilgerichtliches Todesurteil mehr vollstreckt.

Auslöser für die Wiederanwendung der Todesstrafe war ein blutiges Massaker in der nordwestlichen Stadt Peschawar am 16. Dezember 2014. Pakistanische Taliban-Kämpfer hatten bei einem verheerenden Angriff auf eine vom Militär betriebene Schule annähernd 150 Menschen – darunter 132 Kinder – getötet. Rund 250 weitere Personen wurden verletzt. Die pakistanische Regierung kündigte als Reaktion darauf an, das Moratorium für Hinrichtungen zu beenden. Premierminister Nawaz Sharif sprach sich zunächst dafür aus, Todesurteile wegen terroristischer Straftaten wieder zu vollstrecken. Doch schon im März 2015 verfügte er, die Todesstrafe nun wieder für alle Verbrechen mit Todesfolge zu vollziehen.

Seit der Aufhebung des Moratoriums verfolgt Pakistan einen ebenso unerbittlichen wie verwerflichen Kurs in Sachen Todesstrafe: Amnesty International hat binnen Jahresfrist mehr als 300 Hinrichtungen dokumentiert und spricht von einer „dunklen und beschämenden Entwicklung“. In einem offenen Brief an Ministerpräsident Nawaz Sharif fordern Amnesty International und Human Rights Watch die pakistanische Regierung auf, unverzüglich ein offizielles Moratorium für alle Hinrichtungen einzurichten mit dem Ziel, letztendlich die Todesstrafe abzuschaffen. Die Organisationen zeigen Verständnis dafür, dass die tragischen Ereignisse des Peshawar-Angriffs eine starke Reaktion von der Regierung verlangte, beklagen aber, dass der unerbittliche Einsatz der Todesstrafe nur Gewalt perpetuiert.

Etwa 8.000 Gefangene befinden sich in Pakistan im Todestrakt, darunter auch minderjährige Straftäter. Die Todesstrafe kann für mindestens 27 Straftaten verhängt werden, darunter auch Verbrechen ohne Todesfolge. Nach dem Anschlag hat das Land seine Verfassung dahingehend angepasst, dass Gerichtsverfahren wegen terroristischer Straftaten schneller verhandelt werden können. Außerdem werden diese Verfahren nun der Militärgerichtsbarkeit überstellt. Die Zuständigkeit von Militärgerichten ist sehr besorgniserregend, da vermutet wird, dass den Angeklagten Rechte vorenthalten werden könnten, um so eine schnellere Verurteilung zu ermöglichen.

In Pakistan werden viele Todesurteile in Prozessen verhängt, die den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht entsprechen. Diese Verfahren sind gekennzeichnet durch den fehlenden Zugang zu Rechtsbeiständen und das Zulassen von Beweisen, die nach dem Völkerrecht nicht vor Gericht verwendet werden dürfen. So werden Aussagen, die durch Folter erzwungen wurden, als Beweismittel vor Gericht zugelassen. Angeklagte haben oft nur eingeschränkten Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihnen werden vom Staat Rechtsbeistände gestellt, die häufig schlecht ausgebildet und unterbezahlt sind.

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Den Text des offenen Briefes in englischer Sprache können Sie [hier] nachlesen.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 17. Dezember 2015