In Singapur droht erneut eine Hinrichtung

Der malaysische Staatsbürger Kho Jabing sollte am 6. November in Singapur wegen Mordes hingerichtet werden. Am 19. Oktober hatte der Präsident von Singapur das Gnadengesuch des 31-Jährigen abgelehnt. Er kann diese Entscheidung jedoch noch zurücknehmen und die unmittelbar drohende Hinrichtung stoppen.

Am Morgen des 5. Novembers erfuhr Amnesty International, dass Kho Jabing unmittelbar vor seiner Exekution einen Hinrichtungsaufschub erhalten hat, damit das Berufungsgericht (Court of Appeal) zwei jüngst eingereichte Anträge prüfen kann. Die Anhörung ist für den 23. November angesetzt. Sollte das Gericht die Beschwerden abweisen, könnte das Todesurteil jederzeit vollstreckt werden.

Im Juli 2014 sind in Singapur zwei Gefangene hingerichtet worden. Sie waren wegen Drogenhandels zum Tode verurteilt worden, ein Straftatbestand, der wie Mord bis vor Kurzem die Verhängung der Todesstrafe zwingend und unter allen Umständen vorschrieb. Ihrer Exekution war ein seit Juli 2012 bestehender Hinrichtungsstopp vorausgegangen. Ende 2014 sollen sich 22 Personen im Todestrakt befunden haben. 2014 fällten Gerichte mindestens drei Todesurteile, alle wegen Drogenhandels. Vollstreckt wurde zuletzt ein Todesurteil in Singapur am 17. April 2015 an einem Gefangenen, der wegen vorsetzlichen Mordes die Todesstrafe erhalten hatte.

WAS KÖNNEN SIE TUN?
Richten Sie bitte einen [Online-Appell] an den Präsidenten Singapurs. Fordern Sie ihn höflich auf, die Hinrichtung des Malaysiers umgehend auszusetzen und die Entscheidung bezüglich des eingereichten Gnadengesuchs zu überdenken.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 9. November 2015