Hinrichtungen in Saudi-Arabien auf Höchststand

Amnesty International beobachtet einen alarmierenden Anstieg von Hinrichtungen im Königreich Saudi-Arabien. Dort sind in diesem Jahr bereits 151 Menschen hingerichtet worden. Im Vergleich zum gesamten Vorjahr, als insgesamt 90 Menschen exekutiert wurden, ist dies ein Anstieg um 68 Prozent. In diesem Jahr wurden so viele Menschen exekutiert wie seit 20 Jahren nicht mehr. 1995 hatte Amnesty 192 vollstreckte Todesurteile registriert.

Amnesty International unterstreicht in ihrer Pressemitteilung vom 9. November, dass Hinrichtungen unter allen Umständen „abscheulich“ sind. Es ist jedoch besonders beunruhigend, in welchem Maße Saudi-Arabien die Menschenrechte missachtet und Menschen nach oftmals unfairen und politisch motivierten Prozessen exekutiert.

In Saudi-Arabien werden u. a. Vergewaltigung, Mord, Abkehr vom Glauben (Apostasie), bewaffneter Raubüberfall und Drogenhandel mit der Todesstrafe geahndet. Damit stehen eine Reihe von Vergehen unter Todesstrafe, die keine Gewaltverbrechen sind, wie beispielsweise Drogendelikte, oder die keine international als Straftat anerkannte Handlung darstellen, wie „Hexerei“ oder Ehebruch. 63 und somit fast die Hälfte der 151 Hinrichtungen in diesem Jahr erfolgten wegen Drogendelikten. Das Völkerrecht beschränkt die Anwendung der Todesstrafe jedoch auf „schwerste Verbrechen“, wie beispielsweise vorsätzliche Tötung. Drogendelikte zählen nicht dazu.

Saudi-Arabien verurteilt auch weiterhin Minderjährige zum Tode. Das Königreich ist Vertragsstaat des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, das die Hinrichtung von Personen untersagt, die zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Tat jünger als 18 Jahre waren.

Die Behörden vollziehen zahlreiche Hinrichtungen, viele davon in der Öffentlichkeit durch Enthauptung. Unter den Hingerichteten des Jahres 2015 befanden sich sowohl saudi-arabische Staatsangehörige als auch ein hoher Anteil an ausländischen Staatsbürgern (71 Exekutierte). Ausländerinnen und Ausländer, meist Arbeitsmigrantinnen und -migranten aus Entwicklungsländern, sind besonders gefährdet, die Todesstrafe zu erhalten, da sie in der Regel nicht über ausreichende Arabisch-Kenntnisse verfügen und ihnen während ihrer Prozesse eine angemessene Verdolmetschung verweigert wird.

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Den vollständigen Text der Pressemitteilung können Sie in englischer Sprache [hier] nachlesen.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 10. November 2015