Amnesty International hat in einem aktuellen Bericht zur Todesstrafe in Indonesien Mängel und Fehler innerhalb des Justizsystems aufgedeckt, die grundlegende Fragen zur dortigen Anwendung der Todesstrafe aufkommen lassen.
Todeskandidaten in Indonesien wird routinemäßig der Zugang zu Anwälten verwehrt und es werden „Geständnisse“ u. a. durch schwere Schläge erzwungen. Gerade ausländische Staatsangehörige haben kaum eine Chance auf einen fairen Prozess, wenn ihnen die Todesstrafe droht, denn sie sehen sich einem Justizsystem ausgesetzt, das sie in der Regel nicht verstehen. Dies geht aus dem am 15. Oktober 2015 veröffentlichten Amnesty-Bericht „Flawed Justice“ hervor.
Im März 2013 hatte Indonesien nach einer vier Jahre währenden Unterbrechung Hinrichtungen wieder aufgenommen. Seit dem Amtsantritt von Präsident Joko Widodo sind ab Januar 2015 bereits 14 Menschen hingerichtet worden. Zwölf davon waren ausländische Staatsangehörige. Alle waren wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt worden. Am 30. April 2015 gab es offiziellen Angaben zufolge mindestens 121 Gefangene in den Todeszellen des Landes, fast die Hälfte davon ist wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt wurden.
Die Regierung unter Präsident Widodo hat sich auf die Fahnen geschrieben, die Todesstrafe gegen den „nationalen Drogen-Notstand“ einzusetzen. Präsident Widodo hat erklärt, dass er alle Gnadengesuche von Personen ablehnen werde, die wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt wurden. Erst am 10. Oktober, dem Internationalen Tag gegen die Todesstrafe, hatte Amnesty International erneut bekräftigt, dass die Todesstrafe keine Lösung für das Drogenproblem ist. Das Völkerrecht erlaubt zwar die Anwendung der Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen, legt aber eindeutig fest, dass sie auf „schwerste Verbrechen“ zu beschränken ist. Drogenvergehen fallen mitnichten in diese Kategorie. Zudem gibt es keinerlei Beweise, dass die Todesstrafe eine besonders abschreckende Wirkung auf Verbrechen oder den Drogenhandel oder -konsum hat.
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Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 17. Oktober 2015