In Iran wurden in den vergangenen Tagen Fatemeh Salbehi und Samad Zahabi hingerichtet. Beide hatten als 17-Jährige ein Kapitaldelikt begangen und wurden deshalb zum Tode verurteilt.
Fatemeh Salbehi wurde im Alter von 16 Jahren mit einem erheblich älteren Verwandten verheiratet. Im April 2009 wurde ihr Mann tot in seinem Haus in Schirāz aufgefunden. Fatemeh Salbehi befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Schule. Die damals 17-Jährige wurde festgenommen und einem Verhör unterzogen, ohne dass eine rechtliche Vertretung zugegen war. Im Mai 2010 verurteilte sie das Provinzgericht in Fars wegen Mordes zum Tode. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil wenige Monate später.
Auch nachdem im Jahr 2013 im Zuge einer Reform des iranischen Strafrechts ein Überprüfungsverfahren durchgeführt wurde, wurde das Urteil aufrechterhalten. Zahlreiche Berichte weisen auf erhebliche Verfahrensmängel hin. Das Urteil wurde an der 23-Jährigen nun im Gefängnis von Schirāz durch den Strang vollstreckt.
Der zur Tatzeit ebenfalls jugendliche Straftäter Samad Zahabi wurde Anfang Oktober heimlich im Dizel Abad Gefängnis in der Provinz Kermanschah gehängt. Bei einem Streit soll er einen Kollegen, einen Schafshirten, erschossen haben. Gegen ihn erging im März 2013 das Todesurteil, obwohl er sowohl während der Ermittlungen als auch bei der Verhandlung aussagte, dass er unbeabsichtigt und zur Selbstverteidigung geschossen hatte. Die Schüsse sollen in einem Kampf gefallen sein, in den er gegen seinen Willen hineingezogen worden war. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Todesurteil im Februar 2014 trotz einer schriftlichen Stellungnahme der Anklagebehörde, die gebeten hatte, das Todesurteil aufzuheben.
„Diese Hinrichtungen von minderjährigen Straftäterinnen und Straftätern sind schockierend und zeigen den vollen Schrecken der Justiz und die unverfrorene Geringschätzung der Kinderrechte“, erklärte Ruth Jüttner, Expertin für den Mittleren Osten bei Amnesty Deutschland. Das Völkerrecht verbietet die Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen gegen unter 18-Jährige. Iran hat die Kinderrechtskonvention unterzeichnet und verstößt somit gegen geltendes Recht. Auch der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, Cristof Heyns, kritisierte scharf: „Lassen Sie es uns klar sagen – das sind rechtswidrige Tötungen durch den Staat und gleichbedeutend mit Morden von Einzelpersonen.“
Zwischen 2005 und 2015 hat Amnesty Berichte über insgesamt mindestens 75 Hinrichtungen jugendlicher Straftäter in Iran erhalten. Von mehr als 160 minderjährigen Straftätern wird angenommen, dass sie mit Stand Mitte Oktober 2015 in den Todeszellen der Gefängnisse des Landes einsaßen.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 17. Oktober 2015