Der Binnenstaat in Westafrika schickt sich an, die Todesstrafe zu streichen. Amnesty International rief am 27. August 2015 in einer Presseerklärung das Land erneut dazu auf, die Gelegenheit beim Schopfe zu packen und ein Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe anzunehmen.
Bei einem Treffen im März dieses Jahres mit einer Delegation von Amnesty International hatte Interimspräsident Michel Kafando sein persönliches Engagement für die Achtung der Menschenrechte bekräftigt. Die Gesetzesinitiative zur Beendigung der Todesstrafe wird auch vom Präsidenten des Übergangsparlaments, Moumina Cherif Sy, unterstützt. Der Gesetzentwurf umfasst vier Paragrafen: Der erste schafft die Todesstrafe in dem Land ab, der zweite Artikel ersetzt die Todesstrafe durch die lebenslange Haft, der dritte bestimmt, dass bereits verhängte Todesurteile in lebenslange Haft umzuwandeln sind, während der vierte Ausführungsbestimmungen zum Gesetz enthält. Die Regierung hat das Gesetz geprüft und es dem Parlament zur endgültigen Beratung in einer Plenardebatte übertragen. Die Schlussabstimmung wird für den 6. September 2015 erwartet.
„Das persönliche Engagement des Präsidenten und der Mitglieder des Nationalen Übergangsrats, die Menschenrechte in unserem Land zu respektieren, ist ein starkes Signal, dass die Bereitschaft Burkina Fasos unterstreicht, dieser ungerechten und unmenschlichen Strafe endgültig den Rücken zu kehren“, sagt Yves Boukari Traoré, Exekutivdirektor von Amnesty International in Burkina Faso.
Nach dem Strafgesetzbuch ist die Todesstrafe für zahlreiche Verbrechen zwingend vorgeschrieben, darunter für Mord und Hochverrat. Raubüberfall kann ebenfalls mit dem Tode bestraft werden. Auch das Militärstrafrecht kennt die Todesstrafe beispielsweise für Mord. In der Praxis wurden seit Erlangung der Unabhängigkeit im Jahr 1960 allerdings nur sehr wenige Todesurteile verhängt und vollstreckt. Hinrichtungen führen Erschießungskommandos aus. Die Todesstrafe wurde das erste Mal 1960, zum zweiten Mal 1984 und zuletzt 1988 bzw. möglicherweise im Januar 1989 vollzogen. 2014 ist in Burkina Faso kein einziges Todesurteil ausgesprochen worden.
Seit vielen Jahren setzt sich Amnesty International zusammen mit anderen Organisationen für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein, so auch in Burkina Faso. Während der letzten zwanzig Jahre haben in Westafrika die Staaten Côte d’Ivoire, Senegal, Togo und Kap Verde und in Südafrika Länder wie Burundi, Dschibuti, Gabun, Ruanda, Madagaskar und Mauritius die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft. Afrika südlich der Sahara ist an der Spitze des weltweiten Trends zur Überwindung der Todesstrafe. Insofern würde die Verabschiedung des Gesetzes durch die burkinische Übergangsregierung dieser Entwicklung zusätzliche Dynamik verleihen.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 27. August 2015