Simbabwe blickt in diesen Tagen auf eine Dekade ohne Hinrichtungen zurück. Das letzte Todesurteil ist in dem südafrikanischen Land am 22. Juli 2005 vollstreckt worden. Allerdings befinden sich aktuell weiterhin 95 Gefangene in den Todeszellen.
„Eine 10-jährige Unterbrechung bei Hinrichtungen ist ein bemerkenswerter Meilenstein für den Schutz des Rechts auf Leben“, sagte Deprose Muchena, Direktor von Amnesty International für das südliche Afrika. Er machte aber auch deutlich, dass es höchste Zeit ist, dass das Land nun ein offizielles Moratorium für Hinrichtungen auf den Weg bringt und Schritte einleitet, die Todesstrafe völlig abzuschaffen.
Simbabwes neue Verfassung, die im Jahr 2013 erlassen wurde, schafft die zwingende Todesstrafe ab und beschränkt sie auf Fälle von Mord, „begangen unter erschwerenden Umständen“. Die Verfassung untersagt die Todesstrafe für Frauen sowie für Männer, die zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat unter 21 oder über 70 alt waren.
Siebzehn Länder in Afrika südlich der Sahara haben derzeit die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft, darunter Angola, Burundi, Côte d’Ivoire, Dschibuti, Gabun, Guinea-Bissau, Kap Verde, Madagaskar, Mauritius, Mosambik, Namibia, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Senegal, Seychellen, Südafrika und Togo.
Mehrere andere afrikanische Länder haben legislative Schritte in Richtung Abschaffung der Todesstrafe unternommen. So wird seit Juni 2015 in Burkina Faso über einen Gesetzentwurf beraten, der das Aus für die Todesstrafe bedeuten würde. Im Jahr 2014 verabschiedete die Regierung Tschads den Entwurf eines Strafgesetzbuchs, das die Abschaffung der Todesstrafe zum Ziel hat. Das Gesetz wartet nun auf die parlamentarische Beratung. Im gleichen Jahr, kündigte auch Sierra Leone an, die Todesstrafe streichen zu wollen. Am 16. Juli 2015 wandelte der sambische Präsident Edgar Lungu die Todesurteile der 332 Gefangenen im Todestrakt seines Landes in lebenslange Haftstrafen um.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 22. Juli 2015