Indonesien: Acht Drogenhändler hingerichtet

Die indonesischen Behörden ließen am 18. Januar 2015 sechs Personen durch ein Exekutionskommando erschießen. Trotz weltweiter Proteste sind nun acht weitere Gefangene hingerichtet worden. Die Todesurteile wurden am 29. April, kurz nach Mitternacht Ortszeit, in einem Hochsicherheitsgefängnis auf einer Insel im Süden von Java vollzogen.

Die acht Männer waren wegen Drogenhandels zum Tode verurteilt worden. Dies ist eine Straftat, die nicht in die Kategorie „schwerste Verbrechen“ fällt und deshalb nach dem Völkerrecht nicht mit der Todesstrafe geahndet werden darf. Bei den Todeskandidaten handelte es sich um zwei Australier, drei Nigerianer, einen Indonesier, einen Ghanaer sowie einen Brasilianer. Wegen des gleichen Delikts war auch gegen eine Frau aus den Philippinen sowie einen französischen Staatsbürger das Todesurteil ergangen. Sie sollten zeitgleich hingerichtet werden, erhielten aber kurzfristig einen Aufschub.

Indonesiens Präsident Joko Widodo hatte ihre Gnadengesuche im Dezember 2014 und Januar 2015 abgelehnt. Einer der exekutierten Gefangenen litt nach Angaben seiner Anwälte unter einer psychischen Krankheit. In mindestens zwei Fällen war über eingelegte Rechtsmittel der Verurteilten noch nicht abschließend entschieden worden. Amnesty International warf Indonesien die Missachtung von Menschenrechtsstandards vor.

Seit Jahresbeginn sind 14 Gefangene in Indonesien wegen Drogendelikten hingerichtet worden und die Regierung hat angekündigt, weitere Todesurteile vollstrecken zu wollen. Fast 50 Gefangene, mehr als die Hälfte davon Ausländer, sitzen derzeit wegen solcher Straftaten im Todestrakt.

WAS KÖNNEN SIE TUN?
Richten Sie bitte einen [Online-Appell] an den indonesischen Präsidenten. Fordern Sie ihn auf, alle Vorbereitungen für weitere Hinrichtungen zu stoppen und die Todesurteile gegen die Philippinin sowie den Franzosen in Haftstrafen umzuwandeln.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 29. April 2015