Sechs wegen Drogendelikten zum Tode verurteilte Häftlinge sind am Wochenende im südost-asiatischen Inselstaat Indonesien hingerichtet worden.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte erklärt, dass ein außergewöhnliches Verbrechen eine außergewöhnliche Strafe erfordert. Die Rede war von Drogenhandel. Trotz internationaler Gnadenappelle exekutierten Erschießungskommandos in der Nacht von Samstag auf Sonntag, 18. Januar 2015, vier Männer und zwei Frauen in der Provinz Zentral-Java. Bei den Delinquenten handelte es sich um Staatsangehörige Nigerias und Malawis, einen Brasilianer und einen Niederländer. Die zum Tode verurteilten Frauen waren Staatsbürgerinnen Indonesiens und Vietnams.
Im Dezember 2014 wurde berichtet, dass der neue Präsident Indonesiens, Joko Widodo, keinen der mindestens 64 wegen Drogenkriminalität zum Tode verurteilten Häftlinge begnadigen werde und dass man vorhabe, sie hinrichten zu lassen. Drogendelikte können nicht der Kategorie „schwerste Verbrechen“ zugeordnet werden, für die nach dem Völkerrecht die Todesstrafe verhängt werden kann. Im Jahr 2014 wurde in Indonesien kein Todesurteil vollstreckt. Für 2015 sind jedoch 20 Hinrichtungen angesetzt. In Indonesien gibt es derzeit mindestens 130 zum Tode Verurteilte.
“Es ist ein ernsthafter Rückschritt”, beklagte Rupert Abbott, Direktor für die Region Asien und Pazifik bei Amnesty International. Die neue Regierung habe versprochen, Menschenrechte zu einer Priorität zu machen, aber die Exekutionen widersprächen diesen Zusagen völlig, kritisierte Abbott. Er warnte die Regierung davor, mit ihren Plänen voranzuschreiten, bis zu 20 Personen im Laufe des Jahres hinzurichten. “Die Bekämpfung steigender Kriminalität ist ein legitimes Ziel, aber die Todesstrafe ist nicht die Antwort und überdies gänzlich ungeeignet, gegen Verbrechen abzuschrecken.”
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 19. Januar 2015