Sudan: Junge Frau entkommt Auspeitschung und Hinrichtung

Meriam Yehya Ibrahim ist eine 27-jährige sudanesische Christin. Sie kam in Haft als sie im achten Monat mit ihrem zweiten Kind schwanger war. Ende Mai 2014 gebar sie im Frauengefängnis der Stadt Omdurman eine Tochter. Bei ihr befand sich auch ihr 20 Monate alter Sohn. Sie war Berichten zufolge permanent mit Fußketten gefesselt.

Die Ärztin Meriam Ibrahim war am 11. Mai 2014 von einem Gericht in der Hauptstadt Khartoum des „Ehebruchs“ und der „Apostasie“ (Abfall vom islamischen Glauben) für schuldig befunden worden. Das Gericht räumte ihr eine Frist von drei Tagen ein, um ihrem christlichen Glauben abzuschwören. Am 15. Mai verurteilte das Gericht Meriam Yehya Ibrahim wegen Apostasie zum Tod durch den Strang und verhängte zudem wegen Ehebruchs 100 Peitschenhieben gegen sie.

Die Behandlung von Ehebruch und Apostasie als Straftaten steht im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsabkommen wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der von Sudan ratifiziert wurde. Die Kriminalisierung von Ehebruch verstößt gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, und ihre Umsetzung stellt eine ausnahmslose Diskriminierung von Frauen dar. Die Behandlung der Apostasie als Straftatbestand ist unvereinbar mit den Rechten auf Meinungsfreiheit, Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit. Amnesty International betrachtete Meriam Yehya Ibrahim daher als eine gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen ihrer religiösen Überzeugung und Identität verurteilt wurde. Über eine Million Menschen forderten mit Amnesty, Meriam Yehya umgehend und bedingungslos freizulassen.

Meriam Yehya Ibrahim war im August 2013 festgenommen und angeklagt worden, nachdem ein Familienangehöriger behauptet haben soll, dass sie sich mit der Heirat eines südsudanesischen Christen des Ehebruchs schuldig gemacht habe. Nach dem im Sudan geltenden Gesetz der Scharia darf eine Muslimin keinen nicht-muslimischen Mann heiraten. Derartige Eheschließungen gelten als nichtig. Das Gericht fügte im Februar 2014 die Anklage wegen Apostasie hinzu, nachdem Meriam Yehya Ibrahim versichert hatte, dass sie Christin und keine Muslimin sei. Sie sei als orthodoxe Christin aufgewachsen, nach der Religion ihrer aus Äthiopien stammenden Mutter, weil ihr Vater, ein sudanesicher Muslim, in ihrer Kindheit nicht anwesend gewesen sei.

Ihre Anwälte legten erfolgreich Rechtsmittel gegen das Todesurteil beim Berufungsgericht ein: Am 23. Juni 2014 verfügte dieses Gericht die Aufhebung der Urteile und ihre sofortige Freilassung aus dem Gefängnis. Nach erneuten Drohungen und Drangsalierungen sah sie sich gezwungen, in der amerikanischen Botschaft in Khartum Asyl zu suchen. Ende Juli 2014 reiste sie mit ihrer Familie via Italien in die USA aus.

Amnesty International begrüßt diese Entscheidung und wertet sie als einen Schritt zur Wiedergutmachung des grausamen Unrechts, das der jungen Frau angetan wurde. Amnesty kritisiert, dass die Ärztin erst gar nicht hätte strafrechtlich verfolgt werden dürfen für etwas, das kein Verbrechen sein darf. Die Organisation wird weiterhin auf die sudanesischen Behörden einwirken, Gesetze abzuschaffen, die es heute noch ermöglichen, Personen allein aufgrund ihrer Identität und ihrer religiösen Überzeugung für schuldig zu befinden. Amnesty fordert die Behörden zudem auf, einen Hinrichtungsstopp zu erlassen – als ersten Schritt hin zur völligen Abschaffung der Todesstrafe.

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Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 24. Juli 2014