Am 8. Mai 2014 wurde bekannt, dass der Strafgefangene Rygor Yuzepchuk hingerichtet worden ist. Der Vollzug seines Todesurteils könnte möglicherweise bereits im April stattgefunden haben. Wie in Belarus üblich, machten die Behörden weder Angaben über den Hinrichtungstermin noch gaben sie seinen Begräbnisort preis. Derzeit findet in Weißrussland die Eishockey-Weltmeisterschaft der Herren statt.
Rygor Yuzepchuk war am 25. April 2013 wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Er hatte seinen Zellengenossen im Gefängnis der westbelarussischen Stadt Mogilev im Juni 2012 getötet. Zum Tatzeitpunkt verbüßte er bereits eine 25-jährige Haftstrafe wegen Doppelmords. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Todesurteil im Juli 2013.
Mindestens zwei weiteren Gefangenen droht derzeit unmittelbar die Hinrichtung. Es handelt sich um den des fünffachen Mordes überführten Eduard Lykau, gegen den am 26. November 2013 das Todesurteil erging, und um Alyaksandr Haryunou, den das Bezirksgericht von Homel wegen des Mordes an einer Studentin am 14. Juni 2013 zum Tode verurteilte. Der Oberste Gerichtshof verwarf im Fall von Eduard Lykau dessen Berufungsantrag am 15. April 2014. Im Fall von Alyaksandr Haryunou hatte das Oberste Gericht am 22. Oktober 2013 zwar das Todesurteil aufgehoben und eine Neuverhandlung angeordnet, aber das Bezirksgericht von Homel fällte am 24. Dezember 2013 erneut die Todesstrafe. Während des Berufungsverfahrens machte sein Anwalt geltend, dass mehrfach gegen die Standards für einen fairen Prozess verstoßen wurde und dass es widersprüchliche Informationen über die geistige Gesundheit seines Mandaten gäbe. Wenn Präsident Lukaschenka die gestellten Gnadengesuche zurückweist, werden die Todesurteile in der Regel unverzüglich vollstreckt. Angehörige und Anwälte werden in Belarus nicht im Vorhinein über einen anstehenden Hinrichtungstermin in Kenntnis gesetzt, ihnen wird auch kein Abschiedsbesuch des Gefangen gewährt.
Amnesty International verurteilt die erneute Vollstreckung der Todesstrafe in Belarus scharf. Die Organisation ist enttäuscht, dass Weißrussland damit das einzige Land in ganz Europa und Zentralasien bleibt, das die Todesstrafe verhängt und vollstreckt. Belarus hat mit seinem Schritt nicht nur seine menschenrechtlichen Verpflichtungen ignoriert, sondern sich auch gegen den weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe gestellt. Im Jahr 2013 fanden in Belarus erstmals seit 2009 binnen Jahresfrist keine Exekutionen statt. 2010 und 2011 waren jeweils zwei, 2012 mindestens drei Hinrichtungen durchgeführt worden.
WAS KÖNNEN SIE TUN?
Richten Sie einen Appell an den Staatspräsidenten und fordern Sie, die beiden anhängigen Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln. Mehr dazu erfahren Sie [hier].
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 14. Mai 2014