Ein aus Sri Lanka stammender Arbeitsmigrant ist am 21. Januar 2014 um 6 Uhr im Zentralgefängnis der Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) hingerichtet worden. Das Gefängnis liegt im Norden des Landes im Emirat Schardschah. Der Gefangene war am Tag zuvor in eine Einzelzelle verlegt worden. Die Gefängniswachen, die die Verlegung durchgeführt hatten, setzten ihn davon in Kenntnis, dass er sich von seiner Familie verabschieden und sie bitten solle, der Hinrichtung beizuwohnen. Seiner Schwester und einem Geistlichen wurde jedoch nicht gestattet, das Gefängnis zu betreten, um sich zu verabschieden und der Exekution beizuwohnen.
Der sri-lankische Staatsbürger war 19 Jahre alt und als Haushaltshilfe angestellt, als ein Familienfreund seines Arbeitgebers versucht haben soll, ihn sexuell zu missbrauchen. Er versuchte daraufhin, im Auto des Familienfreundes aus dessen Haus zu fliehen und überfuhr den Mann dabei. Laut eigenen Aussagen gegenüber Amnesty International handelte es sich dabei um einen Unfall. Der Mann wurde der vorsätzlichen Tötung für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Das Gerichtsverfahren war unfair, da er während des Prozesses keinen Kontakt zu seinem ihm von der Regierung gestellten Anwalt hatte.
Seit 1997 sind 13 Hinrichtungen bekannt geworden, allerdings sind Dutzende weiterer Todesurteile verhängt worden. Hinrichtungen werden von Erschießungskommandos ausgeführt und müssen jeweils vom Obersten Gerichtshof und vom Präsidenten des Landes bestätigt werden.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 24. Januar 2014