Der 25-jährige malaysische Staatsbürger Yong Vui Kong wurde 2007 in Singapur wegen des Besitzes von 47 Gramm Heroin verhaftet und später zum Tode verurteilt. Da für Drogenhandel in Singapur schon ab einer geringen Menge zwingend die Todesstrafe vorgeschrieben ist, hatte das Gericht keinen Ermessensspielraum, der es erlaubt hätte, eine geringere Strafe zu verhängen.
Am 14. November 2012 billigte das Parlament in Singapur jedoch einen Gesetzesentwurf, der vorsieht, dass Mord und Drogenhandel unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr zwingend mit dem Tode bestraft werden müssen. Insgesamt stehen wegen der Gesetzesänderung 34 Todesurteile auf dem Prüfstand.
Im Lichte der Strafrechtsreform wandelte das Obere Gericht am 14. November 2013 das gegen Yong Vui Kong ausgesprochene Todesurteil um und verhängte stattdessen eine lebenslange Haftstrafe sowie 15 Stockhiebe.
Amnesty International begrüßt diese Strafmilderung, verlangt aber, dass nun weitere Reformen zur Überwindung der Todesstrafe in Singapur folgen müssen.
Mehr zum Fall des Malaysiers können Sie [hier] nachlesen.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 14. November 2013