„Ich konnte es kaum fassen, als sich Simbabwes neuer Justizminister bereiterklärte, auf unserer Veranstaltung zum Internationalen Tag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober 2013 eine Rede zu halten“, sagt Cousin Zilala, Geschäftsführer von Amnesty International Simbabwe. „Dieser Tag ist für uns einer der wichtigsten Aktionstage überhaupt und dieses Jahr sind unsere Mitglieder in einem Marsch durch die Hauptstadt Harare gezogen, wo die lokale Presse sie erwartete. Unsere Veranstaltung ‚Wir sagen Nein zur Todesstrafe‘ war ein Beitrag zur Debatte zum Thema ‚Öffentliche Sicherheit und Todesstrafe‘“.
Eine klare Position gegen die Todesstrafe
Justizminister Emerson Mnangagwa verurteilte in seiner Rede die Todesstrafe mit klaren und starken Worten: „Als jemand, der im Todesstrakt gesessen und bloß durch eine Formalie gerettet wurde, bin ich der festen Überzeugung, dass unser Justizsystem sich von dieser abscheulichen und widerwärtigen Vorschrift verabschieden sollte.“ Emerson Mnangagwa hatte sich am Befreiungskampf der 1960er Jahre gegen die Regierung der weißen Minderheit in Rhodesien (wie Simbabwe damals hieß) beteiligt und wurde wegen „terroristischer“ Aktivitäten zum Tode verurteilt. Er entkam dem Strang nur, weil er noch keine 21 Jahre alt war.
Eine goldene Gelegenheit
Amnesty-Geschäftsführer Cousin Zilala resümiert: „2013 hatte für uns zunächst mit den abschließenden Beratungen über Simbabwes neue Verfassung hoffnungsvoll begonnen. Wir hatten diesen Prozess seit 2009 begleitet und als ‘goldene Gelegenheit’ betrachtet, uns verstärkt für die Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen. Wir haben Aktionen gegen die Todesstrafe sowie Lobbygespräche quer durch alle Parteien organisiert. Dadurch brachten wir die Forderung nach Beendigung der Todesstrafe auf die politische Tagessordnung und waren angesichts der breiten Unterstützung in Simbabwe sehr optimistisch. Im Februar dieses Jahres kam jedoch der Schock, als bekannt wurde, dass wieder ein Henker benannt worden war – ein Posten, der seit der letzten Hinrichtung in 2005 nicht besetzt worden war. Selbst als der Justizminister versicherte, die Ernennung sei gesetzlich vorgegeben und nicht als Hinweis zu verstehen, dass es wieder Hinrichtungen geben werde, fürchteten wir einen schweren Rückschlag für unser Anliegen. Vor allem aber blieben wir in Sorge um die 89 Personen, die derzeit in Simbabwes Todesszellen einsitzen.“
Die neue Verfassung, die im Mai 2013 in Kraft trat, sieht zwar nach wie vor die Todesstrafe vor, erlaubt diese allerdings nur noch als mögliche Höchststrafe für ein Verbrechen – Mord „unter erschwerenden Tatumständen“. Amnesty-Geschäftsführer Zilala bewertet es als positiv, dass immerhin der Rahmen eingeschränkt worden ist: „Es gibt keine zwingende Todesstrafe mehr. Frauen dürfen nicht mehr zum Tode verurteilt werden, ebensowenig Männer, die zur Tatzeit unter 21 oder über 70 Jahre alt waren. Es war zwar nicht die komplette Abschaffung der Todesstrafe, so wie wir es erhofft und worauf wir hingearbeitet hatten, aber es war ein Fortschritt – und auch eine Belohnung für all unseren Einsatz.“
Eine echte Chance auf Abschaffung?
Ob die Rede von Justizminister Mnangagwa vom 10. Oktober eine echte Chance eröffnet, die Todesstrafe in Simbabwe über kurz oder lang abzuschaffen, wird sich zeigen. Cousin Zilala gibt sich kämpferisch: „Wir werden uns mit Sicherheit weiter und noch stärker dafür einsetzen, damit unser Land jedermanns Recht auf Leben schützt.“
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 19. November 2013