Einem Todestraktinsassen in Japan versagte der Oberste Gerichtshof jüngst bereits zum siebten Mal ein Wiederaufnahmeverfahren – trotz erheblicher Zweifel an der Schuld des Gefangenen.
Der heute 87-jährige Okunishi Masaru war vor mehr als 40 Jahren wegen Mordes zum Tod durch den Strang verurteilt worden. Das Urteil basierte auf einem erzwungenen „Geständnis“, das der Angeklagte bereits in seinem ersten Gerichtsverfahren widerrief. Okunishi Masaru ist weltweit einer der ältesten Todeshäftlinge. Amnesty International sprach angesichts der jüngsten Ablehnung seines Berufungsantrags von einer „Verhöhnung der Gerechtigkeit“. Mehr zu seinem Fall erfahren Sie [hier].
Okunishi Masaru ist nicht der einzige Todeskandidat in Japan, der in erster Linie auf der Grundlage eines erzwungenen Geständnisses verurteilt wurde. Amnesty drängt die japanischen Behörden, diese Fälle dringend zu überprüfen und generell die Todesstrafe außer Vollzug zu setzen.
Es gibt derzeit mehr als 130 zum Tode verurteilte Gefangenen in Japan. Seit Amtsantritt der neuen Regierung unter Ministerpräsident Shinzo Abe im Dezember 2012 sind sechs Menschen hingerichtet worden.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 21. Oktober 2013