Malediven verhängen umstrittene Todesurteile

Die Behörden des Inselstaats im Indischen Ozean verurteilten am 2. Mai 2013 zwei Jugendliche wegen Mordes zum Tode. Den beiden Minderjährigen wurden von einem Jugendgericht in der Hauptstadt Male zur Last gelegt, an einer tödlichen Messerstecherei beteiligt gewesen zu sein. Der Vorfall ereignete sich im Februar 2013. Beide Angeklagten, die zur Tatzeit erst 17 Jahre alt waren, sollen den Tatvorwurf bestreiten.

„Die Malediven missachten das Völkerrecht“, sagt Polly Truscott, bei Amnesty International für die Region Asien-Pazifik zuständige Vize-Direktorin. Sie erinnerte daran, dass internationale Menschenrechtsabkommen die Todesstrafe für strafbare Handlungen verbieten, die von Jugendlichen unter 18 Jahren begangen worden sind. Die Malediven sind Vertragsstaat zweier völkerrechtlicher Abkommen und haben sich somit dazu verpflichtet, zum Zeitpunkt der Tat minderjährige Straftäter von der Todesstrafe auszunehmen.

Angeblich hatte die Familie des Opfers an das Gericht appelliert, die Todesstrafe zu verhängen. Die beiden Jugendlichen haben nun 90 Tage Zeit, um Berufung gegen ihre Todesurteile vor dem Oberen Gericht einzulegen. Amnesty ruft die Behörden dazu auf, die Todesstrafen umzuwandeln und ihre mögliche Vollstreckung an den Teenagern zu stoppen. Amnesty mahnt die Staatsanwaltschaft, keinen Versuch zu unternehmen, ihre Todesurteile im Berufungsverfahren aufrechtzuerhalten. Überdies drängt Amnesty die politisch Verantwortlichen, ein offizielles Moratorium für Hinrichtungen zu erlassen, mit dem Ziel, die Todesstrafe abzuschaffen.

Berichten zufolge haben seit 1952 keine Hinrichtungen mehr auf den Malediven stattgefunden.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 4. Mai 2013