Der indische Staatspräsident hat jüngst über mindestens neun Gnadengesuche entschieden, mindestens sieben davon hat er abgelehnt. Die Zahl könnte jedoch noch höher liegen. Die Regierung hat bislang keine Einzelheiten zu ihrer Entscheidung bekannt gegeben. Den Gefangenen droht nun unmittelbar die Hinrichtung.
Medienberichte basierend auf Aussagen der Gefängnisbehörden legen nahe, dass das Gnadengesuch eines Gefangenen namens Dharampal abgelehnt wurde. Er wurde für schuldig befunden, fünf Menschen getötet zu haben, und der Oberste Gerichtshof bestätigte sein Todesurteil im Jahr 1999. Auch die Gnadengesuche der zum Tode Verurteilten könnten ebenfalls abgelehnt worden sein. Gurmeet Singh wurde 1986 des Mordes an 13 Menschen schuldig gesprochen. Der Oberste Gerichtshof bestätigte sein Todesurteil jedoch erst im Jahr 2005, fast 20 Jahre nachdem das Verbrechen begangen wurde. Suresh und Ramji wurden ebenfalls wegen mehrfachen Mordes zum Tode verurteilt und der Oberste Gerichtshof bestätigte ihre Urteile 2001.
Im indischen Rechtssystem stellt ein Gnadengesuch nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel häufig die letzte Möglichkeit dar, die Umwandlung eines Todesurteils zu erwirken. In der Vergangenheit wurden einige Gnadengesuche aufgrund unzulässiger Verzögerung vor dem höchsten indischen Gericht, dem Obersten Gerichtshof, angefochten. Doch die Entscheidung darüber, ob solch ein Rechtsmittel gehört wird, liegt im Ermessen des Obersten Gerichtshofs. Zurzeit ist unklar, wie viele der Personen, die derzeit Gefahr laufen, hingerichtet zu werden, die Entscheidungen zu ihren Gnadengesuchen in dieser Weise anfechten werden.
Im November 2012 hatte Indien nach einer achtjährigen Hinrichtungsunterbrechung die Exekutionen wieder aufgenommen. Seit seinem Amtsantritt 2012 lehnte Staatspräsident Pranab Mukherjee die Gnadengesuche von sieben Gefangenen ab. In den vergangenen fünf Monaten sind bereits zwei der Betroffenen heimlich hingerichtet worden.
Amnesty International fordert die indische Regierung nachdrücklich auf, umgehend alle weiteren Hinrichtungen zu stoppen, alle bereits verhängten Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln und ein Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel zu erlassen, die Todesstrafe ganz abzuschaffen. Insgesamt haben sich 140 Staaten in Gesetz oder Praxis gegen die Todesstrafe entschieden. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte erst im Dezember 2012 mit der Verabschiedung einer Resolution alle Mitgliedstaaten erneut dazu aufgerufen, einen Hinrichtungsstopp zu verfügen und in einem nächsten Schritt die Todesstrafe ganz abzuschaffen.
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Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 09. April 2013