Sieben Hinrichtungen in Saudi-Arabien

Sieben saudi-arabische Männer sind am Morgen des 13. März von einem Erschießungskommando hingerichtet worden. Ursprünglich waren die Exekutionen für den 5. März angesetzt, wurden aber nach einer Welle von Protesten kurzfristig verschoben. Amnesty International hatte sich für die Männer eingesetzt.

Im August 2009 hatte das Gericht in der Stadt Abha im Südwesten von Saudi-Arabien die sieben Männer im Alter von 20 bis 30 Jahren eines bewaffneten Raubüberfalls schuldig gesprochen, der im Januar 2006 verübt worden war. Einer der Männer war zum Tode und anschließender Kreuzigung verurteilt worden. Gegen die anderen sechs erging ebenfalls das Todesurteil. Bei zwei der Männer handelte es sich möglicherweise um Straftäter, die zur Tatzeit noch minderjährig waren. Saudi-Arabien ist Vertragsstaat des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, das die Hinrichtung von Menschen untersagt, die im Alter von unter 18 Jahren straffällig geworden sind.

Das Gerichtsverfahren hatte nur wenige Stunden gedauert. Den Männern war sowohl eine anwaltliche Vertretung als auch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, verweigert worden. Sie sollen während ihrer Verhöre bei der Kriminalpolizei brutal geschlagen und misshandelt worden sein, um sie zu zwingen, „Geständnisse“ zu unterschreiben. Im Gerichtssaal hatten Sicherheitskräfte die Männer gewarnt, man würde sie erneut foltern, sollten sie ihre „Geständnisse“ zurückziehen. Außerdem hatte man ihnen damit gedroht, ihre Familienmitglieder zu inhaftieren und vor ihren Augen zu foltern.

Saudi-Arabien hat eine der höchsten Hinrichtungsraten der Welt. Zwischen 1985 und 2012 sind mindestens 1.938 Menschen exekutiert worden. Zum Tode verurteilte Personen werden in den meisten Fällen – oftmals öffentlich – enthauptet. Kürzlich haben die zuständigen Behörden entschieden, zum Tode Verurteilte auch erschießen statt köpfen zu lassen, da es an Scharfrichtern mangelt, die das Urteil mit dem Schwert vollstrecken. Nach Vollzug der Todesurteile werden die Leichname mitunter „gekreuzigt“. Der Körper und im Falle einer Enthauptung auch der abgetrennte Kopf werden dabei an einem Pfahl befestigt und zur Abschreckung auf einem öffentlichen Platz zur Schau gestellt. Seit Jahresbeginn sind in Saudi-Arabien mindestens 24 Menschen hingerichtet worden.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 13. März 2013