Indonesien beendet Hinrichtungsstopp

Als „schockierend und rückschrittlich“ bezeichnet Amnesty International die erste Hinrichtung in Indonesien seit mehr als vier Jahren. Amnesty fordert die Regierung auf, ihr Vorhaben, weitere Menschen in diesem Jahr zu exekutieren, unverzüglich aufzugeben.

In der Nacht des 14. März wurde der 48-jährige malawische Staatsbürger Adami Wilson von einem Erschießungskommando in der Hauptstadt Jakarta exekutiert. Wilson war wegen Drogenhandels im Jahr 2004 zum Tode verurteilt worden. Es handelt sich um die erste Hinrichtung in Indonesien seit dem 9. November 2008, als drei Männer wegen ihrer Beteiligung an Bombenanschlägen auf Bali auf Gerichtsbeschluss getötet wurden.

Nachdem Wilson hingerichtet worden war, gab der Generalstaatsanwalt bekannt, dass 2013 mindestens neun und bis zu 20 weitere Todestraktinsassen hingerichtet werden könnten.

„Dies ist wirklich eine empörende Nachricht. Wir wenden uns unter allen Umständen gegen die Todesstrafe, aber die lange Zeit ohne Hinrichtungen in Indonesien und das Versprechen, nun noch mehr Menschen zu töten, machen diese Nachricht umso schockierender“, sagte Papang Hidayat, der bei Amnesty für Indonesien zuständige Ermittler. Er erinnerte daran, dass im letzten Jahr viele andere Länder in der Region, darunter Malaysia und Singapur, Schritte unternommen haben, um den Einsatz der Todesstrafe zu begrenzen, unter anderem für Drogendelikte. „Wir hätten erwartet, dass sich Indonesien an die Spitze dieser Bewegung stellt und nicht der Region einen Rückschritt beschert.“ Hidayat zeigt sich enttäuscht angesichts der Tatsache, „dass die indonesische Regierung in den letzten Jahren ermutigende Signale gesendet hat, die auf eine Abkehr von der Todesstrafe hindeuteten“.

Etwa 130 Menschen sollen sich in den Todeszellen Indonesiens befinden – mehr als die Hälfte von ihnen wurden wegen Drogenhandels verurteilt. Viele sind ausländische Staatsbürger. Laut Völkerecht darf die Todesstrafe in Staaten, in denen sie nicht abgeschafft worden ist, nur verhängt werden, wenn eine Straftat zu den „schwersten Verbrechen“ zählt. Der Einsatz der Todesstrafe für Drogendelikte fällt nicht in diese Kategorie.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 15. März 2013