Am frühen Morgen des 21. Februar 2013 wurden erneut in Japan Todesurteile vollstreckt. Die drei des Mordes überführten Männer, 29, 44 und 62 Jahre alt, fanden den Tod am Galgen. Es waren die ersten Vollstreckungen unter der seit Dezember 2012 amtierenden neuen Regierung des konservativen Premierministers Shinzo Abe. Justizminister Sadakazu Tanigaki sagte, die Verurteilten seien „nach eingehender Prüfung“ ihrer Fälle gehenkt worden, weil sie Morde „von extremer Grausamkeit“ begangen hätten.
Amnesty International kritisiert die Hinrichtungen scharf und bezeichnet sie als eine unheilvolle und rückschrittliche Entscheidung der neuen Regierung. Zuletzt hatte es Exekutionen im vergangenen September gegeben. Insgesamt waren im Jahr 2012 sieben Gefangene exekutiert worden. Japan ist neben den Vereinigten Staaten von Amerika die einzige demokratische Industrienation, die weiterhin die Todesstrafe vollstreckt.
Japan hatte während des Jahres 2011 auf Hinrichtungen verzichtet. Mit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen hat sich das Land gegen den regionalen wie weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe gestellt. Auch wenn die Todesstrafe nach japanischem Recht legal ist, mit internationalen Normen zum Schutz der Menschenrechte ist sie unvereinbar.
Hinrichtungen finden in Japan im Geheimen statt. Todeskandidatinnen und -kandidaten werden erst am Morgen ihres Hinrichtungstages von der unmittelbar bevorstehenden Vollstreckung in Kenntnis gesetzt. Für Gefangene, die keine Aussicht auf Begnadigung mehr haben, bedeutet dies, dass sie zu jedem Zeitpunkt, den sie in der Todeszelle verbringen, mit ihrer Hinrichtung rechnen müssen. Die Angehörigen und Rechtsanwälte der zum Tode Verurteilten erhalten im Vorfeld keine Information über die angeordnete Hinrichtung. Derzeit befinden sich 134 zum Tode Verurteilte in den Gefängnissen.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 21. Februar 2013