Japan richtet erneut hin

Am 4. Juni 2012 löste Makoto Taki bei einer Kabinettsumbildung in Japan Justizminister Toshio Ogawa ab. Der neu ernannte Justizminister erklärte kurz nach seinem Amtantritt, er unterstütze die Todesstrafe. Der 73-Jährige, ehemaliger Staatssekretär im Justizministerium, sprach sich für ihre Beibehaltung aus, weil sie bereits im Justizsystem vorhanden sei.

Nun ließ der Minister in einer seiner ersten Amtshandlungen dieser Ankündigung Taten folgen und unterzeichnete zwei Vollstreckungsanordnungen. Am Morgen des 3. August 2012 wurden zwei des Mordes überführte Männer im Alter von 31 und 40 Jahren in Haftanstalten in Tokio und Osaka durch den Strang hingerichtet. Damit stieg die Zahl der Hinrichtungen im laufenden Jahr auf fünf. Bereits Ende März waren Todesurteile an drei Mördern vollstreckt worden. Justizminister Makoto Taki begründete seine Entscheidung gegenüber der Nachrichtenagentur Kyodo mit den Worten: „Wir müssen vernünftige Entscheidungen treffen. Aber wenn wir zu dem Entschluss kommen, dass ein bestimmter Fall eine Hinrichtung zwangsläufig erfordert, dann sollten wir unserer Ansicht nach nicht zögern.“

„Die Entscheidung der japanischen Behörden, zwei weitere Hinrichtungen durchzuführen, ist äußerst bedauerlich. Japans Regierung hat beschlossen, sich lieber hinter der öffentlichen Meinung zu verstecken, anstatt Führung zu demonstrieren und die Abschaffung dieser grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Strafe voranzutreiben“, kommentiert Roseann Rife, bei Amnesty International unter anderem für die Arbeit gegen die Todesstrafe zuständig.

Japan hatte während des Jahres 2011 auf Hinrichtungen verzichtet. Mit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen hat sich das Land gegen den regionalen wie weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe gestellt. Japan ist neben den USA eines der ganz wenigen hoch industrialisierten und demokratischen Länder, in dem Hinrichtungen stattfinden. Auch wenn die Todesstrafe nach japanischem Recht legal ist, mit internationalen Normen zum Schutz der Menschenrechte ist sie unvereinbar.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 03. August 2012