Benin sagt Nein zur Todesstrafe

Der westafrikanische Staat Benin steht unmittelbar vor der Abschaffung der Todesstrafe. Bereits seit 1987 werden in dem Land keine Gefangenen mehr hingerichtet.

Nach dem Strafgesetzbuch und anderen Gesetzen können unter anderem Mord, bewaffneter Raubüberfall und Hochverrat mit dem Tode bestraft. Vollstreckt wurden Todesurteile durch Erschießungskommandos. Nach Informationen von Amnesty International haben zuletzt Hinrichtungen im September 1987 stattgefunden, als zwei Männer wegen Ritualmords exekutiert wurden. Mindestens 14 Gefangene sind gegenwärtig in Benin zum Tode verurteilt.

Justizminister Gustave Anani Cassa sprach sich Mitte Oktober 2007 für Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe aus. Er kündigte an, dass eine Juristen-Arbeitsgruppe entsprechende Vorschläge erarbeiten solle. Am 7. Mai 2008 bekräftigte die Regierung, sie werde das bereits bestehende Hinrichtungsmoratorium zur offiziellen Politik machen. Im Februar 2009 empfahl eine Kommission, zuständig für die Überprüfung der Verfassung, die Todesstrafe abzuschaffen und einen entsprechenden Passus in die neue Verfassung aufzunehmen. Am 18. August 2011 stimmte die Nationalversammlung, das Parlament, mit überwältigender Mehrheit für die Ratifizierung des Zweiten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR). Es handelt sich dabei um einen völkerrechtlichen Vertrag, der die Abschaffung der Todesstrafe vorsieht. 54 Parlamentarier votierten für die Abschaffung der Todesstrafe, bei fünf Gegenstimmen und sechs Enthaltungen. Am 5. Juli 2012 trat das Land dem Zweiten Fakultativprotokoll zum IPBPR bei. Amnesty begrüßt diesen Schritt und fordert die Behörden auf, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um das Ende der Todesstrafe in nationales Recht umzusetzen.

Derzeit haben 16 afrikanische Staaten die Todesstrafe vollständig abgeschafft, darunter auch die Länder Burundi, Togo und Gabun, die diese Entscheidung in jüngster Zeit getroffen haben. Weitere 22 afrikanische Staaten, darunter Benin, vollstrecken trotz gesetzlicher Möglichkeit schon seit längerem keine Todesurteile mehr.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 6. Juli 2012