Todesurteile in Saudi-Arabien

Drei Männer in Saudi-Arabien sind in unmittelbarer Gefahr, wegen Drogendelikten hingerichtet zu werden. Alle Rechtsmittel sind ausgeschöpft. Ihre Todesurteile könnten bereits in den nächsten Tagen vollstreckt werden.

Die Männer waren im Juli 2004 wegen des Verdachts auf Drogenschmuggel festgenommen worden. Sie hatten offenbar weder während der Untersuchungshaft noch während der Gerichtsverfahren Zugang zu Rechtsbeiständen. Berichten zufolge legten einige von ihnen ihre „Geständnisse“ unter Zwang ab. Dessen ungeachtet erging gegen sie die Todesstrafe. 2007 bestätigte der Oberste Justizrat die Todesurteile in allen drei Fällen und leitete diese an den König weiter. Man geht davon aus, dass der König die Urteile ratifiziert hat. Die drei Männer könnten jederzeit hingerichtet werden.

Saudi-Arabien hat als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte anerkannt, dass in Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft worden ist, ein Todesurteil nur für „schwerste Verbrechen“ verhängt werden darf. Nach einhelliger Auffassung handelt es sich dabei um vorsätzliche Verbrechen mit tödlichem Ausgang, nicht jedoch um Drogendelikte.

Amnesty International registrierte 2011 in Saudi-Arabien 80 Hinrichtungen. Dies ist in etwa dreimal so viel wie noch 2010, als 27 Hinrichtungen verzeichnet wurden. Amnesty fürchtet, dass den 100 Inhaftierten, die in dem Land derzeit zum Tode verurteilt sind, ebenfalls die Hinrichtung droht. In Saudi-Arabien wird die Todesstrafe bei einer Vielzahl von Straftaten verhängt und durch Enthaupten vollstreckt. Die Gerichtsverfahren entsprechen bei weitem nicht den internationalen Standards für faire Prozesse.

Werden Sie aktiv:
Schreiben Sie bitte an den König und an den Innenminister Saudi-Arabiens und bitten Sie eindringlich darum, die drei verurteilten Männer nicht hinzurichten. Informationen für Ihren Appell finden Sie hier.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 10. Februar 2012