Anfang Oktober 2011 kündigte Generalstaatsanwalt Adriel Brathwaite an, dass sein Land noch vor Ende des Jahres seine Rechtsvorschriften ändern werde, so dass die Todesstrafe nicht mehr zwingend vorgeschrieben sei. Diese Reform geht zurück auf eine Entscheidung des Inter-Amerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2007, die den Karibikstaat dazu verpflichtet, jenen Passus aufzuheben.
Die Todesstrafe ist in Barbados seit fast 27 Jahren nicht mehr vollstreckt worden. Bislang sieht das Strafgesetz vor, dass bei Mord und Hochverrat Gerichte obligatorisch die Todesstrafe aussprechen müssen. Zukünftig wird das geänderte Gesetz den Richterinnen und Richtern bei der Ahndung dieser Verbrechen einen Ermessensspielraum im Strafmaß geben.
Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen aber auch Amnesty International haben wiederholt darauf hingewiesen, dass ein automatisches und zwingend vorgeschriebenes Verhängen der Todesstrafe eine willkürliche Beraubung des Lebens darstellt. Es ist ein Verstoß gegen Artikel 6 Absatz 1 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, sofern bei der Verhängung eines Todesurteils die persönlichen Umstände des Angeklagten oder die Umstände der jeweiligen Straftat nicht in Betracht gezogen wurden. In der Karibik sind Barbados sowie Trinidad und Tobago die einzigen Staaten, die derzeit noch zwingend vorgeschriebene Todesurteile verhängen.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 8. Oktober 2011