Beendet Indien Hinrichtungsstopp?

Einem Inder und zwei Staatsbürgern Sri Lankas steht im Vellore-Gefängnis im indischen Bundesstaat Tamil Nadu die Hinrichtung bevor. Die drei Männer wurden im Januar 1998 von einem Antiterror-Sondergericht zum Tode verurteilt. Ihnen wurde zur Last gelegt, in die Ermordung des ehemaligen indischen Premierministers Rajiv Gandhi verwickelt zu sein. Eine Selbstmordattentäterin hatte am 21. Mai 1991 Rajiv Gandhi bei einer Wahlkampfveranstaltung durch einen Sprengstoffanschlag getötet.

Die drei Männer im Alter zwischen 37 und 41 Jahren gehörten zu einer Gruppe von 26 Menschen, die das Antiterror-Sondergericht ursprünglich wegen des Attentats auf den Ministerpräsidenten zum Tode verurteilt hatte. In der Berufung bestätigte im Mai 1999 ein Dreiersenat des Obersten Gerichtshofs die Todesurteile gegen die drei Männer und zunächst auch gegen eine mitangeklagte Frau, während 19 weitere Personen von den Mordvorwürfen freigesprochen und drei Todesurteile in ein anderes Strafmaß abgemildert wurden. Im April 2000 wandelte der Gouverneur des Bundesstaats Tamil Nadu das Todesurteil der Frau in eine lebenslange Haftstrafe um, lehnte aber die Gnadengesuche der drei Männer ab. Ebenfalls im April 2000 reichten sie daraufhin Gnadengesuche bei der Regierung Indiens ein. Doch erst Anfang August 2011 wies Präsidentin Pratibha Patil auf Empfehlung der indischen Regierung diese Gnadengesuche zurück.

Das Obere Gericht der Stadt Madras im Bundesstaat Tamil Nadu hat bei einer Anhörung am 30. August 2011 die Hinrichtungen der Drei bis Anfang November 2011 ausgesetzt. In dieser Zeit sollen Rechtsmittel geprüft werden, in denen die Verfassungsmäßigkeit der elfjährigen Inhaftierung der Männer im Todestrakt angefochten wird. Das Gericht hat die indische Regierung sowie die Regierung von Tamil Nadu um eine Stellungnahme gebeten, warum es elf Jahre gedauert hat, bis die Regierung und die Präsidentin über die Gnadengesuche der drei Gefangenen befunden hatten. Indische Gerichte haben in der Vergangenheit bereits mehrfach Todesurteile umgewandelt, wenn es bei Entscheidungen über Gnadengesuche Verzögerungen gegeben hatte.

Offenbar hat Präsidentin Patil die Absicht, Todesurteile in Indien wieder vollstrecken zu lassen. In jüngster Zeit hat sie drei Gnadengesuche abschlägig beschieden. Seit 2004 haben in Indien keine Hinrichtungen mehr stattgefunden. Wenn sich die Regierung nun entscheiden sollte, Hinrichtungen nach einer siebenjährigen Unterbrechung wieder aufzunehmen, würde sich das Land gegen regionale und internationale Trends zur Abschaffung der Todesstrafe stellen. Organe und -Körperschaften der Vereinten Nationen haben Mitgliedsstaaten wiederholt dazu aufgefordert, ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen, um die Todesstrafe abzuschaffen.

Amnesty International ist sich der Schwere der Straftat bewusst. Eine elfjährige Verzögerung bei der Entscheidung über Gnadengesuche kommt jedoch einer grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung gleich.

WERDEN SIE AKTIV.
Bitte fordern Sie die indischen Behörden eindringlich auf, die Todesurteile in ein anderes Strafmaß umzuwandeln.
Mehr dazu lesen Sie [hier].

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 07. September 2011