Am Ende bewirkten die Proteste der mexikanischen und die Appelle der US-Regierung nichts. Sie prallten am Obersten Gerichtshof und dem Gouverneur des US-Bundesstaats Texas, Rick Perry, ab. Am 7. Juli vollstreckten die Justizbehörden in Huntsville, Texas, das Todesurteil an einem 38-jährigen Staatsbürger Mexikos. Dieser war 1998 wegen Mordes und Vergewaltigung zum Tode verurteilt worden. Die Tat hatte sich 1994 ereignet.
Nach seiner Festnahme und auch später gewährte man dem Mexikaner keine konsularische Hilfe. Im Januar 2003 reichte Mexiko im Namen der seinerzeit 51 in den Todeszellen der USA einsitzenden mexikanischen Staatsbürger Klage beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag ein. Die Klage bezog sich auf mutmaßliche Verstöße gegen die Wiener Konsularrechtskonvention von 1963, auf deren Grundlage Staaten verpflichtet sind, bei der Festnahme ausländischer Staatsbürger, “unverzüglich” diese über ihr Recht zu informieren, die Konsularbehörden ihres Landes zu kontaktieren und konsularischen Rechtsbeistand zu erbitten. Am 31. März 2004 gab der IGH der Klage Mexikos statt und verurteilte die USA wegen Verletzung der Konsularrechtskonvention. Er forderte die USA auf, die Todesurteile der mexikanischen Staatsbürger zu überprüfen, was jedoch nie stattfand. Am 25. März 2008 hatte der Oberste Gerichtshof der USA geurteilt, dass die Wiener Konsularrechtskonvention für die Gerichte der Bundesstaaten nicht bindend sei, da der Kongress diese nicht als nationales Recht eingeführt habe.
Amnesty International zeigte sich bestürzt angesichts der Tatsache, dass der US-Bundesstaat Texas unter grober Missachtung eines die USA rechtlich bindenden Urteils des Internationalen Gerichtshofs die Hinrichtung des Mexikaners vornahm.
Die Anwältin des Mexikaners sagte, ihr Mandant wäre vermutlich nie zum Tode verurteilt worden, hätte er konsularische Hilfe bekommen. Die Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navi Pillay, sprach von einer Verletzung des Völkerrechts. „Ich bin sehr enttäuscht, dass weder der Begnadigungsausschuss noch der Gouverneur von Texas mögliche Schritte unternommen haben, um diesem Verstoß gegen die Verpflichtungen der USA nach dem Völkerrecht zu verhindern“, erklärte sie. Dies gebe Anlass zu Zweifeln, ob das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren in vollem Umfang gewahrt wurde. Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen sowie der Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafen appellierten ebenfalls erfolglos an die Behörden, die Hinrichtung auszusetzen.
Die US-Regierung fürchtet nun, nachdem es nicht gelungen ist, diese Hinrichtung zu stoppen, irreparablen Schaden für die außenpolitischen Interessen der USA. So könnte im Ausland beschuldigten US-Bürgerinnen und Bürgern im Gegenzug das Recht verwehrt werden, ihre Botschaft zu kontaktieren.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 9. Juli 2011