In Bangladesch hat das Kabinett unter Führung von Premierministerin Sheikh Hasina am 11. Juli beschlossen, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das den Anwendungsbereich der Todesstrafe ausweitet. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Parlament soll zukünftig Menschenhandel unter Todesstrafe gestellt werden. Damit würde Bangladesch einen weiteren Straftatbestand zu der ohnehin langen Liste von Verbrechen hinzufügen, für die die Höchststrafe droht. Mit diesem Schritt handelt das Land gegen den weltweiten Trend, der in Richtung Einschränkung der Todesstrafe geht.
Amnesty International hat daher die Regierung Bangladeschs dringend aufgefordert, die Todesstrafe aus den Bestimmungen des Gesetzes zu beseitigen. Amnesty hat verschiedene Formen des Menschenhandels auf der ganzen Welt dokumentiert und diese als Menschenrechtsverletzung verurteilt. Auch wenn Amnesty die Verantwortung von Staaten anerkennt, gegen den Menschenhandel vorzugehen, so ist sich die Organisation ebenso sicher, dass die Todesstrafe nicht wirksamer vor solchen Taten abschreckt. Viel wichtiger wäre es, verbesserte Arbeits- und Bildungsmöglichkeiten für Mädchen und Jungen anzubieten sowie arme und mittellose Familien beispielsweise durch die Einrichtung von Beratungsstellen in den Stand zu versetzen, nicht durch die trügerischen Versprechungen der Menschenhändler ausgetrickst zu werden.
Regionale und Organe der Vereinten Nationen haben erklärt, dass der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe nicht von Staaten untergraben werden darf, indem sie die Zahl der Verbrechen erhöhen, für die die Todesstrafe verhängt werden kann. Sie haben angemerkt, dass dies nicht mit Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vereinbar ist und dem Ziel der Abschaffung der Todesstrafe widerspricht. Bangladesch hat diesen Pakt ratifiziert.
Todesurteile werden in Bangladesch durch den Strang im Innenbereich der Gefängnisse vollstreckt. Im vergangenen Jahr wurden mindestens neun Menschen hingerichtet und weitere 32 zum Tode verurteilt.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 23. Juli 2011