Nimmt Indien Hinrichtungen wieder auf?

Indische Medien berichten, Präsidentin Pratibha Patil habe auf Empfehlung des Innenministeriums die Gnadengesuche von zwei Todeskandidaten abgelehnt. Bei einem der Delinquenten handelt sich um einen Mann, der 2001 wegen Terroranschlägen, bei denen neun Menschen 1993 in Delhi ums Leben kamen, zum Tode verurteilt wurde. Der andere befindet sich seit 1997 im Todestrakt, weil er im Jahre 1996 einen Mord in Guwahati, Bundesstaat Assam, gegangen hatte.

Sam Zarifi, Leiter der Asien-Pazifik-Abteilung von Amnesty International warnt, „dass die Exekution der zwei Männer nach einem ermutigenden sieben Jahre währenden Hinrichtungsstopp sehr enttäuschend wäre und einen Rückschritt für die Menschenrechte in Indien bedeuten würde. Mit dem Vollzug der Todesstrafe würde sich Indien auch gegen den weltweiten Trend zur Beendigung der Hinrichtungen stellen.“

Präsidentin Patil hat seit November 2009 die Todesurteile von 20 Gefangenen umgewandelt. Die letzte Hinrichtung fand am 14. August 2004 in Kalkutta, West Bengalen, statt und wurde durch den Strang vollzogen. Die beiden oben genannten Todeskandidaten könnten jederzeit exekutiert werden. Bislang scheiterte die Vollstreckung an der einfachen Tatsache, dass es keinen professionellen Henker gibt. Im Falle des Mörders aus dem Bundesstaat Assam hat das dortige Obere Gericht die Hinrichtung bis zum 21. Juli ausgesetzt. In einer mündlichen Verhandlung vom 17. Juni verlangte das Gericht Auskunft von der Regierung, warum es elf Jahre gedauert habe, bis über das für den Delinquenten eingereichte Gnadengesuch entschieden wurde.

WERDEN SIE AKTIV
Fordern Sie bitte die Verantwortlichen in Indien auf, keinesfalls Hinrichtungen wieder aufzunehmen [hier] und [hier].

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 03. Juni 2011