Amnesty International hat erst jetzt erfahren, dass ein Strafgericht in der mauretanischen Hauptstadt Nouakchott am 15. Mai 2011 drei junge Männer zum Tode verurteilt hat. Zwei der Gefangenen sind gegenwärtig 18 Jahre alt, der andere 17. Ihnen wird zur Last gelegt, gemordet zu haben. Zur Tatzeit waren alle drei minderjährig. Deshalb hätte die Todesstrafe nicht gegen sie verhängt werden dürfen. Nationale wie internationale Rechtsvorschriften verbieten es, unter 18-jährige Straftäterinnen und Straftäter zum Tode zu verurteilen. Im Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) der Vereinten Nationen heißt es in Artikel 37: „Für Straftaten, die von Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs begangen worden sind, darf weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verhängt werden…“ Die Kinderrechtskonvention ist von Mauretanien im Jahre 1991 ratifiziert worden. Die drei jungen Männer haben Rechtsmittel gegen ihre Todesurteile eingelegt.
Die mauretanische Rechtsvorschrift Nr. 2005-015 über den gerichtlichen Schutz von Kindern, die im Jahr 2005 verabschiedet wurde, sieht nicht die Todesstrafe für minderjährige Straftäter vor. Vielmehr legt sie als Höchststrafe für kriminelle Delikte 12 Jahre Freiheitsentzug fest. Amnesty International fordert daher die mauretanischen Justizbehörden auf, die Todesurteile der drei jungen Männer unverzüglich umzuwandeln.
Nach Kenntnis von Amnesty International sind derzeit 40 Personen zum Tode verurteilt, darunter auch ein weiterer Todeskandidat, der zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war. Obwohl die letzte Hinrichtung im Jahr 1987 stattgefunden hat, ist Amnesty International über Berichte besorgt, dass Todesurteile nach Prozessen gefällt wurden, die nicht internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprachen. Im vergangenen Jahr sind mindestens 16 Personen, einschließlich sechs ausländischer Staatsbürger, wegen Mordes zum Tode verurteilt worden und damit deutlich mehr als noch in den Vorjahren.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 10. Juni 2011