Amnesty International verurteilt die Hinrichtung von zwei Gefangenen durch die afghanischen Behörden. Die beiden Männer starben am Montag, 20. Juni 2011, durch den Strang in einem Gefängnis außerhalb der Hauptstadt Kabul.
Die Männer, ein pakistanischer Staatsangehöriger und ein Afghane aus der Provinz Kunar, waren für schuldig befunden worden, eine Bank in der östlich gelegenen Stadt Jalalabad am 19. Februar 2011 überfallen zu haben. Dabei kamen etwa 40 Menschen ums Leben und rund 78 weitere wurden verletzt. Die Taliban übernahmen die Verantwortung für den Angriff.
Amnesty International verurteilt ohne Ausnahme alle Angriffe auf Zivilisten. Ein solcher Angriff eines Beteiligten an einem bewaffneten Konflikt stellt ein Kriegsverbrechen dar, ist immer eine ernste Menschenrechtsverletzung und widerspricht grundlegenden Prinzipien der Menschlichkeit. Amnesty fordert, dass diejenigen, die solche Grausamkeiten begehen, für ihre Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden und dass sie im Falle eines Schuldspruchs bestraft werden. Allerdings rechtfertigen grausame Verbrechen nicht grausame Strafen. Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ab.
Obwohl afghanische Gerichte weiterhin Todesurteile verhängen, hat Amnesty International in den vergangenen zwei Jahren keine Hinrichtungen in dem Land registriert. Die Todesstrafe wurde von dem Taliban-Regime bis zu seinem Sturz im Jahr 2001 in großem Umfang angewendet. Die neue Regierung ließ deutlich weniger Menschen hinrichten. Dies wurde von der Bewegung zur Abschaffung der Todesstrafe als ein ermutigendes Zeichen für die Region Asien begrüßt. Die jüngsten Hinrichtungen in Afghanistan stehen jedoch im Widerspruch zu dem weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe. Amnesty fordert die afghanische Regierung auf, unverzüglich ein offizielles Moratorium für Hinrichtungen als einen ersten Schritt im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe im Land zu verfügen.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 22. Juni 2011