Am 16. Mai 2011 kündigte der neue Präsident Thein Sein eine Amnestie für Strafgefangene an. Danach sollen alle Todesstrafen in lebenslange Haftstrafen umgewandelt werden, berichtete das staatliche Fernsehen. Angaben, wie viele zum Tode Verurteilte in den Genuss dieser Generalamnestie kommen, wurden jedoch nicht gemacht. In dem südostasiatischen Land fanden im November 2010 erstmals seit 20 Jahren wieder Wahlen statt.
Amnesty begrüßt den Strafnachlass für Todeskandidaten, fordert aber das Land auf, sich dem weltweiten Trend zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe anzuschließen.
Obwohl seit 1988 – soweit bekannt – in Myanmar keine Hinrichtungen mehr vollzogen worden sind, ist die Todesstrafe weiterhin Bestandteil des Strafgesetzbuchs. Es werden Todesurteile unter anderem für Mord und Drogenhandel verhängt. 2010 wird von zwei Todesurteilen berichtet. Hinrichtungen erfolgen in Myanmar durch Erhängen.
Bei aller Freude über die Strafumwandlung bei Todestraktinsassen bleiben erhebliche menschenrechtliche Defizite. Nach Kenntnis von Amnesty sind mehr als 2.200 politische Gefangene in Haft. Viele von ihnen wurden gefoltert und anderen Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterzogen. Sie sind schlechten Haftbedingungen ausgesetzt in Gefängnissen, die oft weit entfernt von den Familien der Gefangenen liegen. Die Regierung Myanmars bestreitet, dass es überhaupt politische Gefangene in dem Land gibt.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 17. Mai 2011