Bahrain verurteilt Protestierende zum Tode

Vier Demonstranten sind im arabischen Königreich Bahrain am 28. April 2011 von einem Militärgericht zum Tode verurteilt worden. Sie waren für schuldig befunden worden, bei Anti-Regierungs-Demonstrationen am 16. März zwei Polizisten getötet zu haben. Gegen einen weiteren Angeklagten verhängte das Gericht eine lebenslange Haftstrafe. Alle fünf Angeklagten haben die gegen sie erhobenen Vorwürfe bestritten. Sie werden mutmaßlich ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Ihren Familienangehörigen soll das Besuchsrecht verweigert worden sein. Am 22. Mai wandelte ein Militärberufungsgericht zwei der vier Todesurteile in lebenslange Freiheitsstrafen um, bestätigte jedoch die beiden anderen Todesurteile sowie die lebenslange Gefängnisstrafe gegen den fünften Angeklagten.

„Die Behörden in Bahrain haben die Pflicht, diejenigen, die Gewaltdelikte begehen, strafrechtlich zu verfolgen. Aber wenn sie dies tun, müssen sie das Recht auf ein faires Verfahren wahren und sie dürfen die Todesstrafe unter keinen Umständen verhängen“, verlangt Malcolm Smart, Leiter der Nahost- und Nordafrika-Abteilung bei Amnesty International.

Malcolm Smart kritisiert: „Die Angeklagten wurden vor ein Militärgericht gestellt, obwohl sie Zivilisten sind. Es scheint auch, dass der Prozess hinter verschlossenen Türen stattgefunden hat. Die Behörden Bahrains lassen bei Verfahren vor Militärgerichten keine internationalen Beobachter zu. Für die Überprüfung der Urteile ist ein weiteres militärisches Sondergericht zuständig. Das löst große Befürchtungen hinsichtlich der Fairness des gesamten Prozesses aus.“ Werden die Rechtsmittel – wie jetzt geschehen – abgelehnt, besteht nur noch die Möglichkeit, die Todesurteile vor dem Kassationsgerichtshof in Bahrain weiter anzufechten. Das Kassationsgericht wird erst Ende September entscheiden, ob die Todesurteile gegen die zwei Regierungskritiker aufrecht erhalten werden. Im Falle der Bestätigung des Urteils droht den beiden Männern innerhalb weniger Tage die Hinrichtung, es sei denn, das Staatsoberhaupt König Hamad bin ‘Issa Al Khalifa wandelt die Todesstrafen um.

Die Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navi Pillay, übte ebenfalls scharfe Kritik an der Todesstrafe gegen die Regimegegner und sagte „dies ist illegal und absolut inakzeptabel“. Auch die EU appellierte an Bahrain, die zum Tode Verurteilten nicht hinzurichten. Die Außenminister der EU brachten am 23. Mai ihre Sorge zum Ausdruck, dass eine Vollstreckung der Todesurteile die Spannungen im Land anheizen könnten und so ein Hindernis für die nationale Versöhnung seien.

Am 15. März hatte der König von Bahrain den Ausnahmezustand ausgerufen, nachdem Saudi-Arabien tausend Soldaten entsandt hatte, um die Regierung zu unterstützen, die gegen sie gerichteten Proteste niederzuschlagen. Der Ausnahmezustand galt bis Ende Mai 2011. Er sah unter anderem die Einrichtung eines Sondergerichts (Gericht für Nationale Sicherheit erster Instanz) vor, um gegen Menschen zu verhandeln, denen Verstöße gegen die Bestimmungen des Notstandsgesetzes zur Last gelegt werden. Dieses Gericht ist ebenso wie das Berufungsgericht für Nationale Sicherheit ein Militärgericht bestehend aus einem Militärrichter und zwei zivilen Richtern. Nach Regierungsangaben sind mehr als 400 Verfahren bei dem Militärgericht anhängig.

„Bahrain ist im Begriff, seine Menschenrechtskrise zu vertiefen, angesichts der schweren Strafen, die nach diesen militärischen Gerichtsverfahren hinter verschlossenen Türen verhängt wurden“, sagt Malcolm Smart. „Der König muss dringend klarstellen, dass er nicht zulassen wird, dass diese Todesurteile vollstreckt werden.“

WERDEN SIE AKTIV.
Fordern Sie die Verantwortlichen in Bahrain auf, die verhängten Todesurteile unverzüglich in Haftstrafen umzuwandeln [hier].

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 23. Mai 2011