Ägypten verurteilt Teenager zum Tode

Ahmed Ibrahim Marous ist eine von vier Personen, die Kairos Oberstes Militärgericht am 18. Mai zum Tod durch den Strang verurteilt hat. Den Männern wurde zur Last gelegt, ein 17-jähriges Mädchen entführt und vergewaltigt zu haben.

Amnesty International verurteilt insbesondere das Todesurteil gegen Ahmed Ibrahim Marous. Dieser war zur Tatzeit erst 17 Jahre alt und somit minderjährig. Amnesty warnt davor, dass die unfairen Gerichtsverfahren vor Militärgerichten Ägyptens Strafjustiz zerstören.

„Das Militär kann nicht gleichzeitig Richter, Staatsanwalt und Henker sein“, sagt Amnesty International in einer Pressemitteilung. „Wenn Gerechtigkeit für dieses schreckliche Verbrechen wirklich erlangt werden soll, dann müssen die Angeklagten zunächst ein faires und öffentliches Verfahren vor einem Strafgericht erhalten und es muss dem Opfer das Recht eingeräumt werden, den Verdächtigen gegenüberzutreten. Einen Jugendlichen zum Tode zu verurteilen, ist verabscheuungswürdig und verstößt gegen ein sehr klares Verbot im Völkerrecht“. Ägypten ist als Vertragspartei des Übereinkommens über die Rechts des Kindes und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte gehalten, ein Mindestalter von 18 Jahren bei der Verhängung der Todesstrafe zu beachten.

Der Oberste Rat der ägyptischen Streitkräfte, der nach dem Rücktritt von Präsident Hosni Mubarak das Land regiert, hatte am 1. April 2011 angekündigt, dass er die Todesstrafe für verurteilte Vergewaltiger zulassen werde, wenn das Verbrechensopfer unter 18 Jahre alt war. Das Gesetz sieht vor, dass es auch auf minderjährige Straftäter angewendet werden kann. Ägyptische Gesetze verbieten jedoch die Todesstrafe für Minderjährige.

Amnesty spricht sich dafür aus, dass gegen Ahmed Ibrahim Marous und die drei anderen Männer vor einem zivilen Gericht offenen und fair neu verhandelt wird. Die Organisation fordert auch die ägyptischen Behörden auf, sicherzustellen, dass der jungen Frau, die sexuell missbraucht wurde, Unterstützung und Beratung angeboten wird.

Amnesty International erinnert daran, dass Hunderte von Zivilisten von Militärgerichten verurteilt wurden, seit der Oberste Rat der Streitkräfte die Macht in Ägypten im Februar 2011 übernahm. Amnesty lehnt Prozesse gegen Zivilpersonen vor Militärgerichten als Verletzung der Standards für faire Gerichtsverfahren ab und betrachtet sie als grob ungerecht. So sind in militärischen Strafverfahren Rechtsmittel auf eine Anhörung vor dem Obersten Militärischen Berufungsgericht beschränkt, das sich ausschließlich aus Offizieren zusammensetzt. Das Oberste Militärgericht in Ägypten prüft lediglich auf Verfahrensfehler im Strafprozess und nimmt keine Beweiswürdigung vor und befasst sich auch nicht mit der Grundlage der Anklage. Auf diese Weise wird Angeklagten das Recht auf angemessene Berufung vorenthalten.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 19. Mai 2011