Vorerst keine eiligen Hinrichtungen in Trinidad und Tobago

Das Parlament des Karibikstaats Trinidad und Tobago hat  eine mögliche Verfassungsänderung, die auf eine Wiederaufnahme von Hinrichtungen abzielte, debattiert. Nach zwei Wochen der Aussprache im Kongress erhielt das entsprechende Gesetz am 28. Februar 2011 mit 29 zu 11 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit von 31 Pro-Stimmen und scheiterte somit.

Amnesty International begrüßt die Ablehnung des Gesetzentwurfs, bedauert aber die Begründung der Opposition, warum sie gegen das Gesetz gestimmt hat. Oppositionssprecher Dr. Keith Rowley hatte erklärt, die Vorlage sei mit schweren Fehlern behaftet und nicht geeignet, die Vollstreckung von Todesurteilen zu erleichtern. Er hatte nichts dazu gesagt, dass der Gesetzentwurf  klar im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards steht.

Das Gesetz hätte es gestattet, die Vollstreckung von Todesurteilen bereits zu einem Zeitpunkt durchzuführen, an dem die dazugehörigen Rechtsmittel vor internationalen Institutionen noch anhängig sind. Den Präsidenten hätte es befugt, Rechtsmittel, Beratungen, Informationsaustausch und den Abschluss von Rechtsmittelverfahren von zum Tode Verurteilten mit Individuen oder Institutionen außerhalb von Trinidad und Tobago zeitlich zu befristen. Auf diese Weise hätten nach Ablauf dieser Zeitspannen Hinrichtungen erfolgen können, ohne dass über sämtliche Rechtsmittel entschieden worden wäre. Ein Todesurteil zu vollstrecken, während Rechtsmittel noch anhängig sind, verstößt gegen internationale Menschenrechtsnormen für rechtsstaatliche Verfahren.

Des Weiteren wäre mit dem Gesetz ein Beschluss der höchsten Berufungsinstanz von Trinidad und Tobago, des Rechtsausschuss des Kronrats in London (Judicial Committee of the Privy Council), aus dem Jahr 1993 umgangen worden. Mit diesem Beschluss war eine Wartezeit von mehr als fünf Jahren zur Vollstreckung eines Todesurteils als grausam und unmenschlich definiert worden.

Trinidad und Tobago hält zusammen mit sämtlichen weiteren englischsprachigen Ländern der Karibik an der Todesstrafe fest. Die letzten Hinrichtungen wurden dort im Juni und Juli 1999 vollzogen, als 10 Männer erhängt wurden. Nach wie vor kommt es zur Verhängung von Todesurteilen. Aktuell sind mehr als 40 Gefangene vom Vollzug der Todesstrafe bedroht. In dem Land wurden auch vormals schon Gefangene hingerichtet, die noch nicht alle verfügbaren Rechtsmittel ausgeschöpft hatten.

Die im Dezember 2008 auf der Inselgruppe St. Kitts und Nevis vollzogene Hinrichtung eines Gefangenen war die erste in der englischsprachigen Karibik seit dem Jahr 2000. Diese Exekution löste die Besorgnis aus, dass andere karibische Länder es St. Kitts und Nevis gleichtun könnten, da die Regierungen der Region durch die steigende Kriminalität einem zunehmenden Druck ausgesetzt sind.

Die Anzahl der Gewaltverbrechen ist auch in Trinidad und Tobago sehr hoch. So wurden im Jahr 2010 insgesamt 472 Tötungsdelikte registriert, im Januar dieses Jahres kam es bereits zu 46 Verbrechen dieser Art. Amnesty International befürchtet, dass die Wiederaufnahme von Hinrichtungen als ein Instrument zur Bekämpfung der hohen Kriminalitätsrate dargestellt wird. Es ist jedoch keineswegs erwiesen, dass sich die angeblich besonders starke abschreckende Wirkung der Todesstrafe positiv auf die Kriminalitätsrate auswirkt. Sowohl die Opposition als auch die regierende Koalition in Trinidad und Tobago halten jedoch an ihrer Forderung fest, Hinrichtungen umgehend wiederaufzunehmen.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 2. März 2011