Fünf Männer sind am 4. März 2011 in Taiwan von Erschießungskommandos hingerichtet worden. Sie waren in verschiedenen Verfahren wegen Verbrechen zum Tode verurteilt worden, die sie zwischen 1988 und 2005 begangen hatten.
„Die taiwanesischen Behörden haben wiederholt ihre Absicht bekundet, die Todesstrafe abschaffen zu wollenen, aber sie haben – einmal mehr – ihren eigenen Ankündigungen und dem weltweiten Trend zur Überwindung der Todesstrafe zuwider gehandelt“, sagt Sam Zarifi, Leiter der Asien-Pazifik-Abteilung von Amnesty International. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, kommentierte: „Ich verurteile die Hinrichtungen scharf. Taiwan habe ich immer als ein positives Beispiel für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit angesehen. Umso schlimmer ist es, dass von Taiwan nun ein solch negatives Signal ausgeht. Vor diesem Hintergrund ist heute der Leiter der Taipeh-Vertretung in Berlin ins Auswärtige Amt einbestellt worden.“
Erst im vergangenen Monat hatte sich der Präsident Taiwans, Ma Ying-jeou, für die Hinrichtung eines unschuldigen Mannes im Jahr 1997 entschuldigen müssen. Diese enge zeitliche Aufeinanderfolge zeugt nach Meinung von Sam Zarifi davon, dass die Fehlbarkeit und Unumkehrbarkeit der Todesstrafe nach wie vor außer Acht gelassen wird.
Die taiwanesischen Behörden hatten am 30. April 2010 zum ersten Mal seit 2005 wieder Hinrichtungen durchgeführt und vier Gefangene exekutiert. In Taiwan existiert kein Verfahren, dass es zum Tode Verurteilten erlaubt, um Begnadigung oder Umwandlung ihrer Strafe nachzusuchen – ein Recht, das der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte festschreibt. Mehr als 70 Menschen sind in dem Inselstaat vor dem chinesischen Festland vom Vollzug der Todesstrafe bedroht. Familienmitglieder werden nicht über geplante Hinrichtungen im Voraus informiert.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 06. März 2011