China will weniger hinrichten

Am 25. Februar 2011 schaffte der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses, das Parlament der Volksrepublik China, die Todesstrafe für 13 Verbrechen ab. Die Änderung des Strafrechts sieht vor, dass künftig die Höchststrafe bei einigen gewaltlos verübten Wirtschaftsstraftatbeständen wie Steuerhinterziehung, Kreditbetrug, Schmuggel von Antiquitäten und dem illegalen Handel mit Edelmetallen sowie bedrohten Tieren nicht mehr verhängt wird.

Es handelt sich bei den abgeschafften Delikten jedoch um solche, die bislang selten mit dem Tode bestraft wurden. Weiterhin können mindestens 55 Straftatbestände mit dem Tode geahndet werden. Die Bandbreite reicht von Mord, bewaffnetem Raub und Vergewaltigung über „konterrevolutionäre“ Aktivitäten wie Verschwörung zum Sturz der Regierung über Wirtschaftsdelikte wie Korruption bis hin zu anderen Vergehen, bei denen keine Gewalt angewendet wurde wie etwa Drogendelikte, Zuhälterei und Sachbeschädigung. In der Volksrepublik China werden jährlich mehr Menschen exekutiert als in allen Ländern der Erde zusammen. Da landesweite Statistiken zur Todesstrafe in China nach wie vor als Staatsgeheimnis behandelt werden, ist eine Analyse und unabhängige Kontrolle der Todesstrafenpraxis stark erschwert.

Mit der Reform des Strafrechts sollen in Zukunft auch Täterinnen und Täter, die zum Zeitpunkt ihres Gerichtsverfahrens älter als 75 Jahre alt sind, von der Verhängung der Todesstrafe ausgenommen werden, es sei denn, sie begehen einen Mord mit außergewöhnlicher Grausamkeit. Bisher durften nur Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren, sowie schwangere Frauen nicht zum Tode verurteilt werden. Der Vorsitzende des juristischen Ausschusses des Volkskongresses, Lang Sheng, sagte gegenüber den Medien in Beijing, die Abschaffung der Todesstrafe für ältere Menschen sei erfolgt, „um den Geist der Menschlichkeit zu zeigen“. Es ist nicht bekannt, wie viele Menschen in China im Alter von über 75 Jahren ein Todesurteil erhalten.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 1. März 2011