Am 21. Oktober 2010 verurteilte ein Sondergericht in der sudanesischen Stadt Nyala, Süd-Dafur, zehn Personen nach einem unfairen Gerichtsverfahren zum Tod durch den Strang. Unter den Verurteilten waren auch vier Minderjährige.
Die Zehn sollen angeblich der bewaffneten Oppositionsgruppe „Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichheit“ (Justice and Equality Movement, JEM) angehört haben. Ihnen wurde zur Last gelegt, am 13. Mai 2010 in Khour Baskawit, Süd-Darfur, einen Angriff auf einen von der Regierung eskortierten Fahrzeugkonvoi verübt zu haben. Die Anklage lautete unter anderem auf Mord, Verbrechen gegen den Staat und bewaffneten Raubüberfall. Der Gerichtsprozess war fehlerhaft und das Recht der Angeklagten auf ein faires Gerichtsverfahren wurde verletzt. Man verweigerte den Gefangenen vor dem Verfahren den Zugang zu ihren Rechtsanwälten und ihren Familien.
Die Jugendlichen waren zur Tatzeit zwischen 15 und 17 Jahre alt. Obwohl berichtet wird, dass die vier bei der gerichtlichen Registrierung ihr Alter angaben, wurden sie in derselben Haftanstalt wie Erwachsene festgehalten. Das Gericht verurteilte sie nach Erwachsenenstrafrecht. Es stütze sich dabei auf medizinische Untersuchungen, die während der Haft vorgenommen worden waren. Allerdings waren lediglich zwei der Jugendlichen begutachtet worden. Eine erste medizinische Untersuchung befand zunächst beide für jünger als 18 Jahre. Eine zweite Untersuchung bescheinigte dann aber nur einem der Jugendlichen ein Alter von unter 18 Jahren. Deshalb wurde sein Todesurteil zugunsten einer Haftstrafe umgewandelt. Das Gericht bemühte sich nicht darum, weitere medizinische Experten hinzuzuziehen, um die Resultate und Gründe für die gegensätzlichen Ergebnisse zu überprüfen. Obwohl die Anwälte entsprechende Anträge stellten und die beiden anderen Jugendlichen aussagten, ebenfalls minderjährig zu sein, verweigerte das Gericht in ihren Fällen eine medizinische Begutachtung.
In Sudan haben viele Menschen keine Geburtsurkunde, deshalb ordnen Gerichte manchmal medizinische Untersuchungen an, um das Alter der Angeklagten festzustellen. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Afrikanische Kinderrechtscharta, die alle vom Sudan ratifiziert wurden, verbieten das Verhängen der Todesstrafe gegen unter 18-jährige Straftäterinnen und Straftäter.
Werden Sie aktiv. Fordern Sie die Verantwortlichen in Sudan auf, die Verurteilten nicht hinzurichten [hier].
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 04. November 2010