Schränkt China die Todesstrafe ein?

Die Todesstrafe soll für 13 Straftatbestände abgeschafft werden. Es handelt sich um gewaltlos verübte Wirtschaftsverbrechen, darunter Kreditbetrug, Golddiebstahl, Ausstellen von gefälschten Umsatzsteuerbescheinigungen, Erschwindeln von Zollrückerstattungen, aber auch Schmuggel von Antiquitäten oder bedrohter Tiere. Am 23. August 2010 begann der Ständige Ausschuss des Volkskongresses mit den Beratungen über den Revisionsentwurf zum Strafrecht. Künftig sollen auch über 75-Jährige nicht mehr zum Tode verurteilt werden können.

Die Delikte, die jetzt zur Disposition stehen, werden jedoch in der Praxis nur selten mit dem Tode bestraft. Deswegen nimmt Amnesty International an, dass die geplante Reform der Todesstrafe die hohe Zahl an Hinrichtungen in der Volksrepublik China nicht deutlich verringern wird. Zwar begrüßte Amnesty die Pläne grundsätzlich, doch sagte die für die Region Asien-Pazifik zuständige Vizedirektorin Catherine Barber: „Wir sind noch nicht überzeugt, dass die Gesetzesänderungen wesentliche Auswirkungen haben wird.“ Die weitaus meisten Todesstrafen werden wegen Mordes, Raubüberfälls oder Drogendelikten gefällt. Frau Barber forderte die chinesische Regierung auf, die als Staatsgeheimnis eingestufte Zahl der Hinrichtungen offenzulegen. Erst dadurch werden Behauptungen, dass China weniger Todesurteile vollstreckt, überprüfbar.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 24. August 2010