Am 16. Februar 2010 lehnte es das Parlament in Kiew ab, die Todesstrafe wieder einzuführen. Lediglich 32 der 413 anwesenden Abgeordneten stimmten einer entsprechenden Gesetzesinitiative zu. Sie ging von der kommunistischen Partei aus, die vorgeschlagen hatte, Verbrechen wie Vergewaltigung, Raub, Betrug, Organisation von Verbrechensringen, Bestechung und andere strafbare Handlungen, die derzeit mit lebenslanger Haft geahndet werden, unter Todesstrafe zu stellen.
Erst im Frühjahr 2000 hatte der Gesetzgeber nach langem Widerstand die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft. Vorausgegangen war ein Urteil des Verfassungsgerichts, das am 29. Dezember 1999 die Todesstrafe für verfassungswidrig erklärt hatte. Noch im Jahr 1996 waren in der Ukraine 167 Gefangene hingerichtet und weitere 13 im Frühjahr 1997 durch einen gezielten Schuss in den Hinterkopf exekutiert worden, bevor ein Hinrichtungsstopp wirksam wurde.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 20. Februar 2010