Südkorea: Verfassungsrichter heißen Todesstrafe gut

Amnesty International ist tief enttäuscht über die Entscheidung des südkoreanischen Verfassungsgerichts, die Todesstrafe beizubehalten. Am 25. Februar 2010 urteilte das Gericht mit fünf zu vier Stimmen, dass die Todesstrafe nicht „die menschliche Würde und den menschlichen Wert“ verletzt, Werte, die die Verfassung schützt.

„Dies ist ein schwerer Rückschlag für Südkorea und steht im Widerspruch zum aktuellen Trend in dem Land, die Todesstrafe abzuschaffen, die seit mehr als einem Jahrzehnt dort nicht mehr vollstreckt worden ist,“ sagte Roseann Rife, Vizedirektorin des Asien-Pazifik-Programms bei Amnesty International. Seit dem Amtsantritt des früheren Präsidenten Kim Dae-jung im Februar 1998 haben keine Hinrichtungen mehr stattgefunden. Kim Dae-jung war 1980 selbst zum Tode verurteilt worden. Allerdings werden immer noch Todesurteile ausgesprochen. Zurzeit befinden sich 57 Menschen in südkoreanischen Todeszellen.

Immer mehr Staaten wenden die Todesstrafe nicht mehr an. Mehr als 70 Prozent aller Länder haben entweder einen Hinrichtungsstopp verfügt oder die Todesstrafe gänzlich abgeschafft. „Trotz dieser Entscheidung fordern wir die Regierung von Südkorea auf, auch in Zukunft keine Hinrichtungen durchzuführen und die Todesstrafe abzuschaffen. Jeder Schritt zurück würde das internationale Ansehen Südkoreas enorm beschädigen. Als eines der wirtschaftlich stärksten Länder sollte Südkorea mit gutem Beispiel voran gehen und das Recht der Menschen auf Leben achten,“ sagte Roseann Rife.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 25. Februar 2010