Der Binnenstaat im südlichen Afrika hat die Gelegenheit verpasst, sich dem weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe anzuschließen. Am 3. Februar 2010 entschied die nationale Verfassungskonferenz (National Constitutional Conference, NCC), die Todesstrafe in dem Entwurf einer neuen Verfassung beizubehalten. Amnesty International bedauert die Entscheidung der NCC zutiefst. Die Kommission zur Überarbeitung der Verfassung ignorierte damit nationale Empfehlungen, die Todesstrafe zu streichen. Der Entscheidung der NCC war eine kontroverse Debatte vorangegangen.
Der globale Trend weg von der Anwendung der Todesstrafe hat dazu beigetragen, dass auch in den Ländern Afrikas südlich der Sahara Hinrichtungen zu seltenen Ereignissen geworden sind. Im Jahr 2008 vollstreckten weltweit lediglich 25 Länder Todesurteile, nur vier davon lagen in Afrika. In jüngster Zeit schafften Togo und Burundi die Todesstrafe vollständig ab. Von den 15 Mitgliedsstaaten der Südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft hat in den letzten Jahren nur noch Botsuana Hinrichtungen durchgeführt.
Sambia ist eines der Länder, in dem es Bewegung in Richtung Abschaffung der Todesstrafe gibt. Erst vor einem Jahr, am 16. Januar 2009, wandelte Präsident Rupiah Banda Bwezani die Todesurteile von 53 Gefangenen in Freiheitsstrafen um. Sein Amtsvorgänger, der inzwischen verstorbene Präsident Levy Mwanawasa, hatte im August 2007 97 Gefangenen einen ähnlichen Strafnachlass gewährt. Präsident Rupiah Banda Bwezani bekräftige Anfang April 2009 gegenüber einer deutschen Parlamentarierdelegation, er werde keine Hinrichtungsbefehle unterzeichnen. Die letzten Hinrichtungen in Sambia fanden im Jahr 1997 statt, als 12 Personen gehängt wurden. Bei den Abstimmungen in der Generalversammlung der Vereinten Nationen über ein weltweites Hinrichtungsmoratorium im Dezember 2007 und 2008 hat Sambia nicht gegen die Beschlüsse gestimmt, sondern sich der Stimme enthalten. Die Abschaffung der Todesstrafe im sambischen Recht ist überfällig.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 13. Februar 2010