Am 14. Januar 2010 kündigte Staatspräsident Tsakhilganiin Elbegdorj vor dem Parlament in Ulan Bator an, sein Land werde keine Gefangenen mehr hinrichten. Bereits verhängte Todesurteile sollen in 30-jährige Haftstrafen umgewandelt werden. Der Politiker der Demokratischen Partei hatte bei der Präsidentenwahl Ende Mai 2009 den damaligen Amtsinhaber Nambaryn Enkhbayar besiegt. Der zentralasiatische Staat grenzt im Norden an Russland und im Süden an die Volksrepublik China.
„Die Mehrheit der Länder hat sich dafür entschieden, die Todesstrafe abzuschaffen“, sagte der Staatschef. „Diesem Weg sollten wir folgen.“ Er fügte hinzu, dass diese Strafe ein „Schandfleck für den guten Namen des Landes“ sei. Sie habe keine abschreckende Wirkung und Fehler bei den Urteilen könnten nicht ausgeschlossen werden. Die endgültige Abschaffung der Todesstrafe sei allerdings nur mit breiter Mehrheit im Parlament möglich. Die Opposition hatte dies bislang stets abgelehnt. „Die Regierung der Mongolei hat durch die Einführung eines Todesstrafen-Moratoriums ihr starkes Engagement für die Menschenrechte bewiesen. Amnesty International fordert andere Länder in dieser Region auf, dem Beispiel der Mongolei zu folgen“, sagte Roseann Rife, stellvertretende Direktorin der Menschenrechtsorganisation für den Asien-Pazifik-Raum. Asien exekutiert weiterhin mehr Menschen als der Rest der Welt zusammen. Amnesty International schätzt, dass im Jahr 2008 mindestens 1.838 Personen in 11 Ländern Asiens hingerichtet wurden.
Die Anwendung der Todesstrafe unterlag in der Mongolei strikter Geheimhaltung. Die Behörden gaben keine Informationen zur Zahl der Todesurteile und Hinrichtungen im Land bekannt. Menschenrechtsverteidiger erhielten keinen Zugang zu den zum Tode verurteilten Gefangenen. Die Behörden benachrichtigten auch Familienmitglieder nicht, wenn Gefangene im Todestrakt exekutiert wurden. Nach Informationen von Amnesty International sind zuletzt 2008 Menschen hingerichtet worden. Das Strafgesetzbuch sieht die Todesstrafe für sieben Verbrechen vor, darunter Mord und unter besonders schweren Tatumständen begangene Vergewaltigung. Exekutionen wurden von Erschießungskommandos ausgeführt.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 14. Januar 2010