Am 17. Dezember endete das Leben des 23-jährigen Mosleh Zamani gegen 4.00 Uhr früh am Galgen in einem Gefängnis der Stadt Kermanshah im Westen Irans. Etwa 200 Personen demonstrierten vor dem Gefängnis gegen die Hinrichtung.
Mosleh Zamani war wie verlautet für schuldig befunden worden, eine etwa 10 Jahre ältere Frau, mit der er angeblich eine Beziehung hatte, entführt und zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Mosleh Zamani war zur Tatzeit mutmaßlich 17 Jahre alt. Ein Mitglied seiner Familie hat gegenüber Amnesty International angegeben, dass Mosleh Zamani während seines Prozesses und in den Berufungsverhandlungen nur unzureichend anwaltlich vertreten war. 2006 verhängte ein Gericht das Todesurteil gegen ihn. Amnesty International erfuhr, dass Mosleh Zamanis angebliches Opfer versucht hat, sein Leben zu retten, indem sie angab, einvernehmlichen Sex gehabt zu haben. Der Berufungsrichter weigerte sich jedoch, dies zu berücksichtigen, und sprach sich stattdessen für die Vollstreckung des Todesurteils an Mosleh Zamanizu aus, um ein Exempel zu statuieren als Warnung für andere junge Iraner.
Eigentlich hätte diese Hinrichtung gar nicht stattfinden dürfen. Iran ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes, nach denen die Verhängung der Todesstrafe wegen Straftaten, die eine Person als Minderjähriger begangen hat, ausdrücklich verboten ist. Bereits fünfmal hat sich Iran im Laufe des Jahres über das Völkerrecht hinweggesetzt. Philip Luther, stellvertretender Leiter des Nahost- und Nordafrika-Programms von Amnesty International, wirft die Frage auf, „wie viele Jugendliche noch sterben müssen, bevor Iran diese schreckliche Praxis stoppt?“
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 17. Dezember 2009