In Saudi-Arabien ist ein junger Mann auf besonders grausame Weise hingerichtet worden: Man enthauptete den Delinquenten am 7. Dezember nicht nur mit dem Schwert, sondern kreuzigte seine Leiche anschließend auch noch. Der Körper wurde zusammen mit dem abgetrennten Kopf auf einem Pfahl befestigt und „zur Abschreckung“ auf einem öffentlichen Platz zur Schau gestellt. Ort der makaberen Urteilsvollstreckung war die im Norden Saudi-Arabiens gelegene Stadt Hail.
Laut Zeitungsberichten vom 3. November 2009 soll der 22-jährige Täter vier Jungen entführt und sexuell missbraucht haben. Ein Gericht verurteilte ihn dafür im Februar 2009 zum Tode. Über das Gerichtsverfahren ist sehr wenig bekannt. Todesurteile werden jedoch in Saudi-Arabien nach unfairen und im Geheimen geführten Verfahren verhängt. Der 22-Jährige hatte während des Verfahrens keinen Zugang zu einem Anwalt und Berichte deuten darauf hin, dass er an einer psychischen Störung gelitten haben könnte. Das Todesurteil mit anschließender Kreuzigung wurde vom Kassationsgericht bestätigt und dem Obersten Justizrat zur abschließenden Ratifizierung durch den König zugeleitet.
Mindestens 158 Menschen wurden 2007 in Saudi-Arabien exekutiert, mehr als 102 in 2008 und in diesem Jahr weitere 62. In Saudi-Arabien können zum Tode Verurteilte hingerichtet werden, ohne dass das Hinrichtungsdatum vorab ihnen oder ihren Familien bekannt gegeben werden muss. Die Gerichtsverfahren entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 07. Dezember 2009